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GLM-Legal: Z.ai stellt ein Rechtsmodell für Agentenaufgaben vor

Meldung vom Redaktion ratg.de

Der chinesische Modellhersteller Z.ai hat am 12. Oktober 2026 GLM-Legal vorgestellt. Es ist ein Sprachmodell für Rechtsarbeit und baut auf dem offenen Modell GLM-5.3-Flash auf. Laut Hersteller wurde es zuerst mit zusätzlichen Rechtstexten und danach mit Verstärkungslernen in Zehntausenden nachgebildeter Rechtsaufgaben weitertrainiert. Es soll nicht nur Fragen beantworten, sondern ganze Aufträge als Agent abarbeiten.

Was es kann: Der Hersteller zeigt drei Beispiele: die Prüfung eines IT-Vertrags auf Kündigung und Übergabe, die Auswertung von 40 Dokumenten auf Widersprüche und eine Datenschutzplanung für drei asiatische Länder. In Harveys Legal Agent Benchmark löste es laut Hersteller 19,2 % der Aufgaben vollständig. In der inzwischen archivierten Rangliste von Vals AI war das Platz 7. Zu LegalBench meldet Vals 86,2 %. Einen Preis nennt der Hersteller nicht; Vals gibt 0,075 USD je Million Eingabe-Token und 0,25 USD je Million Ausgabe-Token an.

Was das für eine deutsche Kanzlei heißt: Vorerst wenig. Die Beispiele und Tests sind englischsprachig oder auf chinesisches Recht bezogen. Über deutsches Recht sagt keine dieser Zahlen etwas. Zugang gibt es nur als Beta auf Antrag über die Schnittstelle des Herstellers. Die Modellgewichte sind nicht frei verfügbar: Auf Hugging Face fehlt GLM-Legal (Stand 26.10.2026), obwohl Vals das Modell als „offen“ führt. Wer es mit Mandatsdaten einsetzen will, braucht wie bei jedem Cloud-Dienst einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und muss die Pflichten nach § 43e BRAO erfüllen. Bei einem Anbieter außerhalb der EU kommen zwei Prüfungen hinzu: ob die Daten dorthin übermittelt werden dürfen (Art. 44 ff. DSGVO) und ob der Schutz der Geheimnisse dort mit dem Schutz in Deutschland vergleichbar ist (§ 43e Abs. 4 BRAO). Interessant ist die Entwicklung trotzdem: Rechtsmodelle kommen nicht mehr nur von Rechtsverlagen und spezialisierten Anbietern.

Weitere Quelle: Vals AI (abgerufen 26.10.2026)

Leistungswerte und Funktionen stammen vom Hersteller oder vom Betreiber der Rangliste. Die Nennung eines Modells oder Werkzeugs ist keine Empfehlung. Für den Einsatz in der Kanzlei gelten unter anderem § 43e BRAO und die DSGVO.

Quelle: Z.ai, „GLM-Legal: Advancing Agentic Legal Intelligence“, 12.10.2026 (abgerufen 26.10.2026)

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