Begriffe erklärt das Glossar.
Vorschau: Was kommt
Übergangsfrist für maschinenlesbare Kennzeichnung endet, zwei neue Verbote gelten.
Für Kanzleien: Die Kennzeichnungspflicht trifft die Anbieter, nicht die Kanzlei als Betreiber. Es kann aber sein, dass KI-Entwürfe ab dann unsichtbare Kennzeichen tragen.
Quelle: Art. 111 Abs. 4, Art. 113 Abs. 3 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. ba, bb i. d. F. der VO (EU) 2026/1744
Thema: Recht und Regulierung
Hochrisiko-Regeln nach Anhang III gelten.
Für Kanzleien: Typische Kanzleiwerkzeuge fallen nach Einschätzung der BRAK nicht unter Anhang III Nr. 8 a (Systeme für die Justiz). Hochriskant kann aber KI sein, die Bewerber auswählt oder Mitarbeiter bewertet (Anhang III Nr. 4 KI-VO). Anhang III Nr. 8 a nennt außerdem die alternative Streitbeilegung; das kann für Anwälte zählen, die als Schlichter oder Schiedsrichter tätig sind.
Quelle: Europäische Kommission, 27.07.2026; Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziff. i i. d. F. der VO (EU) 2026/1744; BRAK, Hinweise zum Einsatz von KI, Stand 12/2024, S. 6 f.
Thema: Recht und Regulierung
Hochrisiko-Regeln für KI in Produkten (Anhang I) gelten.
Für Kanzleien: Meist ohne eigene Bedeutung. Relevant ist es für die Beratung von Mandanten aus der Industrie.
Quelle: Europäische Kommission, „AI Omnibus enters into force“, 27.07.2026; Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziff. ii und Anhang I i. d. F. der VO (EU) 2026/1744
Thema: Recht und Regulierung
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Oktober 2026
Meldung
BAG: Wer erfundene Entscheidungen signiert, hat nach Ansicht des Gerichts nicht geprüft
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 30. September 2026 (2 AZN 339/26) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen.
Thema: Gerichte
Meldung
Rechts-Benchmark LAB: Neue Rangliste, strengere Daten
Vals AI führt seit Oktober 2026 eine neue Rangliste zu Harveys Legal Agent Benchmark (LAB), zuletzt aktualisiert am 24. Oktober.
Thema: Benchmarks und Studien
Meldung
GLM-Legal: Z.ai stellt ein Rechtsmodell für Agentenaufgaben vor
Der chinesische Modellhersteller Z.ai hat am 12. Oktober 2026 GLM-Legal vorgestellt.
Thema: Modelle
September 2026
Bewegung bei Legal-KI-Anbietern in Deutschland. C.H.BECK wird Mehrheitsgesellschafter von Noxtua (Finanzierungsrunde Series C über 114 Mio. EUR, MANZ steigt als neuer Gesellschafter ein; laut Meldung über 30.000 Nutzer). Am selben Tag kündigt Legora ein Büro in München an und nennt über 13.000 Nutzer in Deutschland (Jahresbeginn: etwa 3.000). Für Kanzleien: Verlage und KI-Anbieter verbinden sich enger. Wer eine KI zur Recherche wählt, wählt damit oft auch die Inhalte eines Verlags.
Quelle: Leaders League, 28.09.2026; Legora, Pressemitteilung 28.09.2026
Thema: Werkzeuge und Anbieter
OpenAI stellt „Astra for Law“ vor. Eine Einstellung von GPT-6 Astra mit einem Suchindex für US-Recht (Rechtsprechung, Gesetze, Verordnungen). Laut Hersteller beantwortet sie 54,0 % der Fragen aus dem Validierungssatz von Vals‘ Legal Research Bench richtig, ohne den Index, nur mit Websuche, 38,7 %. Zugang laut OpenAI über ein Programm für ausgewählte Kanzleien („Trusted Access“). Für Kanzleien: Ein großer Anbieter allgemeiner Modelle baut eigene Rechtsrecherche. Für deutsches Recht bietet OpenAI das nicht an. Die Zahlen hat der Hersteller veröffentlicht; eine unabhängige Prüfung liegt nicht vor.
Quelle: OpenAI, „Introducing Astra for Law“, 17.09.2026
Thema: Werkzeuge und Anbieter
August 2026
OLG Zweibrücken: Fehlzitate, Berufung trotzdem ausreichend begründet. In einem Hinweisbeschluss hält das Oberlandesgericht Zweibrücken drei BGH-Urteile in einer Berufungsbegründung nach derzeitiger Einschätzung für vollständige Fehlzitate. Die Begründung reiche „(noch)“ aus; ob Berufspflichten verletzt sind, lässt der Senat offen (Rn. 12–16). Für Kanzleien: Welche Folgen erfundene Zitate haben, hängt vom Einzelfall ab. Sechs Wochen später zog das BAG die strengere Folge (siehe 30.09.2026).
Quelle: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 20.08.2026 – 4 U 101/25
Thema: Gerichte
KI-VO: Allgemeiner Geltungsbeginn, Transparenzpflichten nach Art. 50. Die KI-Verordnung gilt im Grundsatz ab diesem Tag (Art. 113). Dazu gehören die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa Hinweise bei Chatbots und bei KI-erzeugten Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Für Kanzleien: Ein Chatbot auf der Kanzleiwebsite muss sich als KI zu erkennen geben, wenn das nicht offensichtlich ist. Die Pflicht trifft den Anbieter; wer den Chatbot unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, kann selbst Anbieter sein. Für veröffentlichte KI-Texte gibt es eine Ausnahme, wenn ein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).
Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 50 und Art. 113; Art. 50 Abs. 4 ist durch die VO (EU) 2026/1744 nicht geändert.
Thema: Recht und Regulierung
Juli 2026
Digital-Omnibus zur KI in Kraft. Die VO (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026 (Amtsblatt 24.07.2026) ändert die KI-VO. Die Hochrisiko-Fristen werden verschoben, die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) abgeschwächt: Betreiber sollen deren Aufbau „unterstützen“. Früher mussten sie sie „nach besten Kräften sicherstellen“. Für Kanzleien: Eine Schulungspflicht mit Nachweis enthält die KI-VO nicht. Eine Einweisung für alle, die KI nutzen, bleibt sinnvoll, auch mit Blick auf das Berufsrecht. Mehr unter „KI-Kompetenz im Team: eine Schulung in 60 Minuten aus echten Fehlern“.
Quelle: Europäische Kommission, 27.07.2026; VO (EU) 2026/1744
Thema: Recht und Regulierung
Mai 2026
Harvey veröffentlicht den Legal Agent Benchmark (LAB). Ein quelloffener Benchmark für KI-Agenten mit über 1.200 Aufgaben aus 24 Rechtsgebieten und über 75.000 Prüfkriterien, die Fachleute geschrieben haben. Eine Aufgabe zählt nur, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Für Kanzleien: Gemessen wird an ganzen Arbeitsergebnissen, die ein Agent mit Akte und Unterlagen selbst erstellt, statt an Einzelfragen. Damit ist der Benchmark näher am Kanzleialltag. Die Aufgaben sind englisch und folgen dem Muster großer Kanzleien.
Quelle: Harvey, 06.05.2026; GitHub
Thema: Benchmarks und Studien
Februar 2026
BigLaw Bench: Global. Harvey erweitert seinen Benchmark um eigene Testsätze für das Vereinigte Königreich, Australien und Spanien. Sie wurden mit Fachleuten vor Ort erstellt. Für Kanzleien: Harveys Benchmark berücksichtigt damit mehrere Rechtsordnungen. Deutsches Recht ist (noch) nicht dabei. Für deutsche Kanzleien bleibt also offen, wie gut die Modelle im deutschen Recht sind.
Quelle: Harvey, 18.02.2026
Thema: Benchmarks und Studien
November 2025
KG: Anwältin zitiert nicht existierenden BGH-Beschluss. Das Kammergericht stellt fest, dass der zitierte BGH-Beschluss „XII ZB 183/07“ nicht existiert. Es weist darauf hin, dass Anwälte ihre Eingaben kontrollieren müssen. Die Schriftsätze seien offensichtlich mithilfe von KI verfasst und die Zitate nicht geprüft worden. Zur Prüfung sei ein Anwalt aus dem Mandat und als Organ der Rechtspflege verpflichtet (vgl. § 43 BRAO, Rn. 8). Für Kanzleien: Die Prüfpflicht trifft jede Fundstelle, auch in Familiensachen und im Eilverfahren.
Quelle: KG, Beschl. v. 20.11.2025 – 17 WF 144/25 (Leitsatz, Rn. 8); Bericht beck-aktuell, 08.05.2026
Thema: Gerichte
Kommission schlägt den Digital-Omnibus zur KI vor. Die Kommission schlägt gezielte Vereinfachungen und eine spätere Anwendung einzelner Regeln der KI-VO vor. Für Kanzleien: Ab diesem Tag waren die Fristen offen, bis zur Verabschiedung im Juli 2026. Viele Übersichten aus dieser Zeit sind überholt.
Quelle: Europäische Kommission, 19.11.2025
Thema: Recht und Regulierung
September 2025
LG Frankfurt a. M.: „komplette Fälschung“. Das LG Frankfurt bezeichnet in einer WEG-Streitwertsache drei angeblich wörtliche BGH-Zitate als „komplette Fälschungen“; der Anwalt musste das einräumen. Die Kammer äußert die Hoffnung, dass ein Chatbot sie „halluziniert“ habe und nicht der Anwalt selbst. Für Kanzleien: Wörtliche Zitate sind besonders gefährlich. Sie wirken genau und lassen sich trotzdem nicht finden.
Quelle: LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.09.2025 – 2-13 S 56/24
Thema: Gerichte
Studie: Warum Sprachmodelle halluzinieren. Kalai, Nachum, Vempala und Zhang erklären Halluzinationen statistisch. Training und gängige Tests belohnen Raten mehr als das Eingeständnis von Unsicherheit. Für Kanzleien: Halluzinationen sind kein seltener Ausrutscher, sondern folgen aus der Art, wie Modelle trainiert und getestet werden. Die Prüfung von Ergebnissen gehört deshalb fest in den Ablauf. Mehr unter „Das Urteil gibt es, aber es sagt etwas anderes: KI-Zitate richtig prüfen“.
Quelle: arXiv:2509.04664, eingereicht 04.09.2025
Thema: Benchmarks und Studien
August 2025
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten. Ab diesem Tag gelten unter anderem Kapitel V (GPAI-Modelle), die Governance-Regeln und die Sanktionen der KI-VO (Art. 113 lit. b). Geldbußen gegen Anbieter solcher Modelle sind erst ab 02.08.2026 möglich. Für Modelle, die schon vor dem 02.08.2025 in Verkehr waren, läuft eine Frist bis 02.08.2027 (Art. 111 Abs. 3). Für Kanzleien: Diese Pflichten treffen die Hersteller der Modelle, nicht die Kanzlei. Hilfreich ist, dass Anbieter mehr über Training und Urheberrecht offenlegen müssen.
Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 111 Abs. 3, Art. 113 lit. b
Thema: Recht und Regulierung
Juli 2025
DAV: Stellungnahme zum KI-Einsatz in Kanzleien. Der Deutsche Anwaltverein sieht nach einem Bericht von beck-aktuell in einer Stellungnahme weder im Berufsrecht noch im Datenschutz Hürden, die einen KI-Einsatz verhindern, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Für Kanzleien: Neben den BRAK-Hinweisen eine zweite Orientierung aus der Anwaltschaft.
Quelle: beck-aktuell, 24.07.2025
Thema: Recht und Regulierung
Verhaltenskodex für GPAI-Modelle veröffentlicht. Ein freiwilliger Kodex mit drei Kapiteln (Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit). Mit ihm können Anbieter zeigen, dass sie die Pflichten der KI-VO einhalten. Für Kanzleien: Ein Prüfpunkt bei der Wahl eines Anbieters: Hat er den Kodex unterzeichnet?
Quelle: Europäische Kommission
Thema: Recht und Regulierung
AG Köln: KI-Schriftsatz mit erfundenen Fundstellen. In einer Umgangssache stellt das Amtsgericht Köln fest, dass Voraussetzungen und Fundstellen in einem Schriftsatz „offenbar mittels künstlicher Intelligenz generiert und frei erfunden“ sind (Rn. 23). Es weist den Anwalt darauf hin, dass bewusst unwahrer Vortrag gegen § 43a Abs. 3 BRAO verstößt (Rn. 24). Für Kanzleien: Eines der ersten viel beachteten deutschen Beispiele. Das Gericht nennt die Berufspflicht ausdrücklich.
Quelle: AG Köln, Beschl. v. 02.07.2025 – 312 F 130/25
Thema: Gerichte
Juni 2025
England: Divisional Court zu erfundenen Zitaten (Ayinde / Al-Haroun). Der High Court entscheidet zwei Fälle mit erfundenen oder falsch wiedergegebenen Zitaten gemeinsam. Er stellt fest, dass frei verfügbare generative Werkzeuge wie ChatGPT keine verlässliche Rechtsrecherche leisten. Er nennt mögliche Folgen von der öffentlichen Rüge über Kostenentscheidungen und Meldung an die Aufsicht bis zur Anzeige. Ausdrücklich nimmt er Kanzleileitungen in die Pflicht. Für Kanzleien: Die Verantwortung liegt auch bei der Leitung. Sie muss dafür sorgen, dass alle im Haus die Regeln kennen.
Quelle: [2025] EWHC 1383 (Admin), 06.06.2025; The National Archives
Thema: Gerichte
April 2025
Noxtua: Finanzierung mit C.H.Beck, Arbeitsbereich „Beck-Noxtua“. Das Berliner Unternehmen Xayn (künftig Noxtua SE) schließt eine Series B über rund 80,7 Mio. EUR ab. C.H.Beck führt die Runde an. Angekündigt wird ein KI-Arbeitsbereich mit Beck-Inhalten. Für Kanzleien: Ein Rechts-KI-Werkzeug mit deutschem Verlagsinhalt entsteht. Wie gut es ist, prüft die Meldung nicht.
Quelle: Noxtua, Pressemitteilung 23.04.2025
Thema: Werkzeuge und Anbieter
Februar 2025
Vals Legal AI Report: Werkzeuge gegen Anwälte. Vals AI vergleicht vier Rechts-KI-Werkzeuge (CoCounsel, Harvey Assistant, Oliver, Vincent AI) in sieben Aufgaben mit einer Vergleichsgruppe von Anwälten. Bei zwei Aufgaben sind die Anwälte besser, bei vier mindestens ein Werkzeug. Für Kanzleien: Ein erster unabhängiger Vergleich an praktischen Aufgaben wie Datenextraktion, Zusammenfassung und Chronologie. Die Ergebnisse unterscheiden sich stark je nach Aufgabe.
Quelle: Vals AI
Thema: Benchmarks und Studien
Leitlinien der Kommission: verbotene Praktiken und Begriff „KI-System“. Die Kommission veröffentlicht Leitlinien zu den verbotenen Praktiken nach Art. 5 (04.02.) und zum Begriff „KI-System“ (06.02.). Für Kanzleien: Die Leitlinien helfen bei der Frage, ob ein Werkzeug überhaupt ein KI-System im Sinne der Verordnung ist.
Quelle: Europäische Kommission, Leitlinien zu verbotenen Praktiken, 04.02.2025; Europäische Kommission, Leitlinien zum Begriff „KI-System“, 06.02.2025
Thema: Recht und Regulierung
KI-VO: Verbote und KI-Kompetenz gelten. Kapitel I und II der KI-VO gelten. Dazu gehören die Begriffsbestimmungen, die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4, inzwischen durch den Omnibus abgeschwächt) und die Verbote (Art. 5). Für Kanzleien: Ab diesem Tag war die Einweisung des Teams ein Thema für jede Kanzlei, die KI nutzt.
Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 113 lit. a
Thema: Recht und Regulierung
Januar 2025
DeepSeek-R1: offenes Reasoning-Modell. DeepSeek veröffentlicht ein „Reasoning-Modell“, also ein Modell, das vor der Antwort mehrere Denkschritte durchläuft. Die Gewichte stehen unter MIT-Lizenz auf Hugging Face. Der technische Bericht folgte am 22.01.2025. Für Kanzleien: Ein leistungsfähiges Denkmodell kann damit grundsätzlich auch auf eigener Hardware laufen. Die volle Größe braucht allerdings Rechenzentrumstechnik.
Quelle: Hugging Face (Lizenz MIT, angelegt 20.01.2025); arXiv:2501.12948, eingereicht 22.01.2025
Thema: Modelle
Dezember 2024
BRAK-Hinweise zum Einsatz von KI. Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht Hinweise zu Berufsrecht, Datenschutz und KI-VO beim KI-Einsatz (Stand Dezember 2024, Verfasser Dr. Frank Remmertz). Für Kanzleien: Die wichtigste berufsständische Orientierung in Deutschland. Darauf verweist auch das BAG 2026.
Quelle: BRAK
Thema: Recht und Regulierung
August 2024
Harvey veröffentlicht BigLaw Bench. Ein öffentlicher Benchmark, dessen Aufgaben aus anwaltlichen Zeiteinträgen abgeleitet sind. Gefragt ist, wie viel eines anwaltlichen Arbeitsergebnisses ein Modell liefert. Für Kanzleien: Ein Benchmark nach Art der Kanzleiarbeit statt nach Prüfungsfragen. Allerdings legt ein Anbieter ihn selbst fest.
Quelle: Harvey, 29.08.2024
Thema: Benchmarks und Studien
KI-Verordnung tritt in Kraft. Die VO (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024 erscheint am 12.07.2024 im Amtsblatt und tritt am zwanzigsten Tag danach in Kraft. Ihre Regeln gelten gestaffelt. Für Kanzleien: Kanzleien sind meist „Betreiber“, also Nutzer eines KI-Systems in eigener Verantwortung. Die meisten Pflichten treffen die Anbieter.
Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 113
Thema: Recht und Regulierung
Mai 2024
Stanford-Studie „Hallucination-Free?“. Magesh, Surani, Dahl, Suzgun, Manning und Ho prüfen Recherchewerkzeuge für US-Recht in einer vorregistrierten Studie. Lexis+ AI und die Werkzeuge von Thomson Reuters halluzinieren in 17 bis 33 % der Fälle. Das ist weniger als bei GPT-4, aber nicht null. Für Kanzleien: Quellengebundene Werkzeuge (RAG) senken die Fehlerrate, beseitigen Halluzinationen aber nicht. „Halluzinationsfrei“ ist ein Werbeversprechen.
Quelle: arXiv:2405.20362, eingereicht 30.05.2024
Thema: Benchmarks und Studien
DSK: Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern veröffentlichen Version 1.0 ihrer Hinweise zum datenschutzgerechten Einsatz von KI, mit Schwerpunkt auf großen Sprachmodellen. Für Kanzleien: Eine Prüfliste für Auswahl und Betrieb, etwa zu Rechtsgrundlage, Trainingsnutzung und Auftragsverarbeitung.
Quelle: DSK
Thema: Recht und Regulierung
Januar 2024
Stanford-Studie „Large Legal Fictions“. Dahl, Magesh, Suzgun und Ho messen Halluzinationen allgemeiner Modelle bei Fragen zu US-Bundesgerichtsfällen. Je nach Modell sind 58 % (ChatGPT 4) bis 88 % (Llama 2) der Antworten falsch. Die Modelle erkennen oft nicht, dass sie falsch liegen. Für Kanzleien: Allgemeine Chatbots sind für Fragen zu einzelnen Entscheidungen ungeeignet, wenn niemand das Ergebnis nachprüft.
Quelle: arXiv:2401.01301, eingereicht 02.01.2024
Thema: Benchmarks und Studien
August 2023
LegalBench. Ein gemeinsam erstellter Benchmark für juristisches Denken mit 162 Aufgaben aus sechs Arten des juristischen Denkens. Fachleute aus dem Recht haben die Aufgaben entworfen. Für Kanzleien: Bis heute einer der meistgenutzten Rechts-Benchmarks, etwa bei Vals. Er misst Einzelfähigkeiten, nicht ganze Mandate, und bezieht sich überwiegend auf US-Recht.
Quelle: arXiv:2308.11462, eingereicht 20.08.2023
Thema: Benchmarks und Studien
Juli 2023
Llama 2: Gewichte für die kommerzielle Nutzung. Meta gibt Llama 2 kostenlos für Forschung und kommerzielle Nutzung frei, einschließlich der Modellgewichte. Die Lizenz ist eine eigene Llama-Lizenz. Für Kanzleien: Ab hier wird lokaler Betrieb ohne Cloud realistisch. Die Lizenz zeigt den Unterschied zwischen „offenen Gewichten“ und „Open Source“ (siehe Glossar).
Quelle: Meta, 18.07.2023
Thema: Modelle
Juni 2023
USA: Sanktionen in Mata v. Avianca. Ein Bundesgericht in New York verhängt 5.000 USD gegen zwei Anwälte und ihre Kanzlei. Sie hatten Entscheidungen zitiert, die ChatGPT erfunden hatte. Das Gericht betont, dass KI-Hilfe an sich nicht unzulässig ist. Die Anwälte müssen aber für die Richtigkeit einstehen. Für Kanzleien: Der Fall, der das Thema „erfundene Zitate“ bekannt gemacht hat.
Quelle: S.D.N.Y., No. 1:22-cv-01461 (PKC), Opinion and Order on Sanctions, ECF 54, 22.06.2023
Thema: Gerichte
März 2023
GPT-4 und das US-Anwaltsexamen. OpenAI veröffentlicht den technischen Bericht zu GPT-4. Danach besteht das Modell laut Hersteller eine simulierte Anwaltsprüfung (Bar Exam) mit einem Ergebnis etwa im obersten Zehntel der Teilnehmer. Für Kanzleien: Ab hier gilt KI als ernsthaftes Werkzeug für Rechtstexte. Ein bestandenes Examen sagt aber nichts über die Verlässlichkeit bei Fundstellen.
Quelle: arXiv:2303.08774, eingereicht 15.03.2023
Thema: Modelle Benchmarks und Studien
Februar 2023
Allen & Overy führt Harvey ein. Die Großkanzlei kündigt an, Harvey (damals auf GPT-4-Basis) für über 3.500 Anwälte in 43 Büros einzuführen, nach einer Testphase seit November 2022. Für Kanzleien: Der erste große Einsatz eines Rechts-KI-Werkzeugs in einer Kanzlei.
Quelle: A&O Shearman, 15.02.2023
Thema: Werkzeuge und Anbieter
November 2022
ChatGPT erscheint. OpenAI stellt ChatGPT als kostenlose Forschungsvorschau vor. Für Kanzleien: Der Beginn der breiten Nutzung, auch durch Mandanten, die mit ChatGPT-Antworten in die Kanzlei kommen.
Quelle: OpenAI, 30.11.2022
Thema: Modelle