Digitalisierung und Legal Tech · Leitfaden

KI-Kompetenz im Team: eine Schulung in 60 Minuten aus echten Fehlern

Von Redaktion ratg.deStand: 19 Min. Lesezeit

Übungen aus eigenen Versuchen vom 22. bis 24.10.2026

Serie „KI in der Kanzlei – ohne Hype“ · Teil 1: Überblick: KI in der Kanzlei · Teil 2: KI-Zitate richtig prüfen · Teil 3: Mandantenbrief in einfacher Sprache · Teil 4: KI-Kompetenz im Team: Schulung in 60 Minuten (diese Seite) · Teil 5: Akte auswerten mit KI · Teil 6: Fremde Dokumente und KI-Agenten · Teil 7: Fristen und KI · Teil 8: Was KI die Kanzlei kostet (Teile 5 bis 8 in Vorbereitung)

Auf dieser Seite: Kurzantwort · Was Art. 4 KI-VO verlangt · Nachweis · Warum Übungen statt Folien · Ablauf der Schulung · Allein oder zu zweit · Sechs Übungen · Download · Fall · Mehrere Berufsträger · Was Sie jetzt tun · Wo das nicht passt · Quellen

Muss ich mein Team zu KI schulen, und wie geht das ohne Folienschlacht? Die Kurzantwort

Im Kern ja, sobald in Ihrer Kanzlei KI genutzt wird, auch nur ein Chat-Assistent oder eine KI-Funktion der Bürosoftware: Dann müssen Sie Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihres Teams unterstützen (Art. 4 KI-VO, VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt). Welche, schreibt das Gesetz nicht vor; eine Schulung ist der naheliegende Weg. Ein bestimmtes Niveau, ein Zertifikat oder ein Nachweis ist nicht vorgeschrieben, und ein Bußgeld für Art. 4 sieht das deutsche Gesetz derzeit nicht vor (§ 15 KI-MIG).

Eine KI-Schulung von 60 Minuten ist ein guter Anfang, wenn sie übt, woran KI in Kanzleiaufgaben tatsächlich scheitert: an Fundstellen, Normen, Forderungen und Wenn-dann-Sätzen. Die sechs Übungen dafür stammen aus unseren eigenen Versuchen und stehen unten mit Lösungen und einem Teilnahmevermerk zum Herunterladen.

KI-Schulung als Pflicht: was Art. 4 KI-VO verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 02.02.2025 (Art. 113 Abs. 3 Buchst. a KI-VO, VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt). Seit dem sogenannten Digital-Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026, lautet er so: Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet (der „Betreiber“, Art. 3 Nr. 4 KI-VO), ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz seines Personals und anderer Personen in seinem Auftrag zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss er für niemanden garantieren (Art. 4 Abs. 1 KI-VO, VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt).

Vorher hatten Betreiber Maßnahmen zu ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt (VO (EU) 2024/1689). Das Hinweispapier der Bundesnetzagentur vom Juni 2025 beruht noch auf dieser alten Fassung (Hinweispapier der Bundesnetzagentur, 06/2025).

KI-Kompetenz heißt: KI sachkundig einsetzen und ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden kennen (Art. 3 Nr. 56 KI-VO, VO (EU) 2024/1689). Die übrigen Pflichten zeigt Teil 1: was die KI-Verordnung für Kanzleien verlangt. Für die Kanzlei folgt daraus:

  • Wer betroffen ist: jede Kanzlei, die KI nutzt, auch die Einzelkanzlei (BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz, 12/2024); die Europäische Kommission nennt ausdrücklich Beschäftigte, die einen Chat-Assistenten zum Schreiben oder Übersetzen nutzen (Europäische Kommission, AI Literacy Q&A).
  • Wen Sie einbeziehen: Anwälte, Fachangestellte, Auszubildende und Personen in Ihrem Auftrag, etwa freie Mitarbeiter, soweit sie mit KI arbeiten (Europäische Kommission, AI Literacy Q&A). Wer keine KI nutzt, muss nicht geschult werden; alle einzubeziehen ist trotzdem praktisch.
  • Was droht: Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog der Verordnung (Art. 99 Abs. 4 KI-VO, VO (EU) 2024/1689); Sanktionen für sonstige Verstöße regeln die Mitgliedstaaten (VO (EU) 2026/1744, Amtsblatt). Auch das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) nennt Art. 4 nicht: Es ahndet die Verstöße nach Art. 99 Abs. 3 bis 5 KI-VO und die in § 15 KI-MIG aufgezählten Pflichten, Art. 4 ist in keinem von beiden (§§ 15 bis 17 KI-MIG). Aufsicht ist die Bundesnetzagentur (§ 2 KI-MIG).

Kein Bußgeld heißt nicht keine Pflicht: Ein Verstoß kann berufsrechtlich eine Rolle spielen (BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz, 12/2024), und die Bundesnetzagentur hält mangelnde KI-Kompetenz für eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht, vor allem bei einem Schaden (Hinweispapier der Bundesnetzagentur, 06/2025).

Nachweis der KI-Kompetenz: was sinnvoll ist, was nicht vorgeschrieben ist

Zertifikat, Test oder KI-Beauftragter sind nicht vorgeschrieben. Nach der Kommission genügt eine interne Aufzeichnung über Schulungen, den Wissensstand muss niemand messen (Europäische Kommission, AI Literacy Q&A). Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art der Maßnahme, Umfang und Teilnehmende festzuhalten (Hinweispapier der Bundesnetzagentur, 06/2025).

Daraus folgt der Teilnahmevermerk in unserer Vorlage, nicht vorgeschrieben, aber empfohlen: Datum, Dauer, Inhalte, Moderation, Teilnehmende, nächste Auffrischung. Ein Prüfungsergebnis gehört nicht hinein; es ist nicht verlangt, und Leistungsdaten Ihrer Beschäftigten sollten Sie nicht ohne Not sammeln (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).

Warum Übungen aus echten Fehlern besser passen als Folien

Ein Sprachmodell schlägt nichts nach. Es setzt einen Text mit dem fort, was am wahrscheinlichsten folgt; die BRAK spricht von statistischen Wahrscheinlichkeiten ohne tatsächliches Verständnis (BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz, 12/2024). Deshalb sehen seine Fehler richtig aus: Satzbau und Fachsprache stimmen, falsch ist eine Einzelheit, etwa die Norm, die Aussage eines Urteils oder die Richtung eines Wenn-dann-Satzes.

Unsere Versuche zeigen das: Das große Modell nannte in fünf Läufen 25 Aktenzeichen, alle echt, aber 8 trugen die behauptete Aussage nicht. 54 vereinfachte Mandantenbriefe enthielten kein falsches Datum und keinen falschen Betrag, aber 10 Fehler, die den Mandanten falsch entscheiden lassen können. In der Fristberechnung stimmten beide Daten, die angegebene Norm nicht. Aufgaben und Ergebnisse der Versuche zu Fundstellen und Fristen stehen bei den acht Versuchen in Teil 1.

Zur KI-Kompetenz gehört nach der Verordnung, die Ausgaben eines KI-Systems richtig auszulegen (Erwägungsgrund 20, VO (EU) 2024/1689). Eine Folie „KI kann halluzinieren“ übt das nicht. Wer selbst ein echtes Aktenzeichen mit vertauschter Aussage durchwinkt und dann den Tenor liest, also den Ausspruch des Gerichts am Anfang der Entscheidung, kennt das Fehlerbild.

Regel für Ihre Schulung: Fehler selbst finden lassen, dann eine Regel ableiten. Das Prüfen ist die eigentliche Arbeit: geschätzt 10 bis 25 Minuten je Zitat (Rechnung in Teil 2) und 11 bis 19 Minuten je vereinfachtem Brief.

Versuchskasten

Werkzeuge: Claude Haiku 5.5, Sonnet 5.5 und Opus 5.5 von Anthropic (kleines, mittleres, großes Modell); welches Modell lief, ist beim Start jedes Laufs festgehalten, die Version ist nicht unabhängig bestätigt.

Datum und Läufe: 22. bis 24.10.2026; Rechtsprechung 3 Modelle × 5 Läufe, Mandantenbrief 3 Modelle, 54 Läufe; Fristberechnung und versteckte Anweisung je 2 Modelle, 1 Lauf; Mahnschreiben und Anonymisierung je 1 Lauf.

Material: erfundene Muster-Akten mit Prüfpunkten und Fallen, die wir vorher kannten und die Modelle nicht; Normen im Gesetz und Entscheidungen im Volltext nachgeprüft.

Grenzen: Nur Modelle eines Anbieters; ob andere Werkzeuge dieselben Fehler gleich oft machen, haben wir nicht getestet. Mahnschreiben und Anonymisierung liefen nur mit einem Modell und sind Einzelbeobachtungen, keine Bewertung. „Ohne Internet“ war eine Anweisung, keine technische Sperre.

Die KI-Schulung in 60 Minuten: Ablauf

Rahmen: eine KI-Schulung in der Kanzlei für bis zu 12 Teilnehmende, Anwälte eingeschlossen, in gemischten Gruppen zu zweit oder zu dritt. Es moderiert jemand aus der Kanzlei, etwa die Büroleitung; moderiert jemand ohne juristische Ausbildung, sitzt bei Übung 1 und 3 eine Anwältin oder ein Anwalt dabei. Das Lösungsblatt erklärt die Fachbegriffe. Ausdrucke statt Folien. Ein KI-Zugang ist nicht nötig, alle KI-Antworten liegen aus unseren Versuchen vor. Alle Akten sind erfunden.

Minute Block Inhalt
0–5 Einstieg Drei Sätze zur Rechtslage (Kurzantwort oben); welche KI-Werkzeuge in der Kanzlei freigegeben sind; Ziel: „Wir lernen, KI-Ergebnisse zu prüfen.“
5–13 Übung 1 Zitat: Gibt es die Entscheidung, und sagt sie das?
13–21 Übung 2 Frist: Datum richtig, Norm falsch
21–29 Übung 3 Forderung: Was darf gegenüber einer Verbraucherin nicht drinstehen?
29–37 Übung 4 Mandantenbrief: Wo kippt ein Wenn-dann-Satz?
37–45 Übung 5 Daten: Wer erkennt den Mandanten trotz Abkürzung?
45–53 Übung 6 Fremder Text: versteckte Anweisung im Schriftsatz
53–60 Abschluss Fünf Kanzleiregeln vorlesen und aushängen, Fragen sammeln, Teilnahme vermerken

Zeit je Übung: acht Minuten, davon drei suchen, drei auflösen, zwei für die Regel. Nach drei Minuten löst die Moderation auf, auch wenn nicht jede Gruppe fertig ist. In Übung 2 prüfen die Gruppen die Daten der KI am Kalender, in Übung 5 markieren sie fünf Merkmale. Mit 90 Minuten: zwölf Minuten je Übung, Fristen selbst rechnen. Fachangestellte und Auszubildende machen 2, 4, 5 und 6 mit; bei 1 und 3 genügt Zusehen.

Allein oder zu zweit: das Mindestprogramm in 40 Minuten

Auch die Einzelkanzlei ist Betreiber, sobald sie KI nutzt; Art. 4 betrifft dann ihre Mitarbeitenden und Personen in ihrem Auftrag. Wer ganz allein arbeitet, muss nach dem Wortlaut niemanden schulen, die Übungen lohnen sich trotzdem. Arbeiten Sie mit einer Mitarbeiterin oder allein, brauchen Sie keine Moderation und keine Gruppen. Unser Vorschlag für rund 40 Minuten:

  1. 5 Minuten: freigegebene Werkzeuge in Teil A eintragen, auch wenn es nur eines ist.
  2. 32 Minuten: Übungen 1, 2, 4 und 5 je acht Minuten; erst das Übungsblatt bearbeiten, dann die Lösung im Lösungsblatt lesen. Zu zweit machen Sie Übung 1 selbst, die übrigen gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin.
  3. 3 Minuten: die fünf Regeln lesen und aushängen; Übung 3 und 6 holen Sie bei Gelegenheit nach.

Arbeiten Sie zu zweit, füllen Sie danach den Teilnahmevermerk aus wie jede Kanzlei: Datum, Dauer, Inhalte, Teilnehmende. Er ist auch für zwei Personen nicht vorgeschrieben, zeigt aber, dass es eine Maßnahme gab.

Sechs Übungen aus unseren Versuchen

Übung 1: Das Urteil gibt es, die Aussage nicht

Material: drei Rechtsprechungszitate aus einer KI-Antwort zur Ausgangskontrolle beim beA-Versand, darunter BGH, 08.03.2022, VI ZB 25/20, laut KI: „ohne Kontrolle der Eingangsbestätigung keine Wiedereinsetzung“.

Aufgabe: Jede Gruppe prüft ein Zitat: Gibt es die Entscheidung? Stimmt die Fundstelle? Und vor allem: Wie ging der Fall aus?

Was die KI falsch gemacht hat: Alle drei Aktenzeichen sind echt. Bei VI ZB 25/20 steht schon im Tenor, dass die Rechtsbeschwerde Erfolg hatte; die Eingangsbestätigung lag vor (BGH, 08.03.2022 – VI ZB 25/20). Die Entscheidung sagt also eher das Gegenteil. Bei XI ZB 14/22 stimmt die Aussage, aber die Fundstelle ist falsch.

Regel: Jede Fundstelle im Volltext öffnen; dass es das Aktenzeichen gibt, reicht nicht. Den Prüfweg in vier Stufen enthält die Prüfkarte „Zitat prüfen“.

Übung 2: Die Frist stimmt, die Norm nicht

Material: ein Urteil des Landgerichts Augsburg, zugestellt über das beA mit elektronischem Empfangsbekenntnis (eEB, die Bestätigung, mit der der Anwalt die Zustellung quittiert) am 31.08.2026, und die Fristberechnung eines KI-Werkzeugs.

Aufgabe: Berufungs- und Begründungsfrist nachrechnen. Dann jede genannte Norm im Gesetz nachschlagen.

Was die KI falsch gemacht hat: Beide Daten waren richtig, der 30.09. und der 02.11.2026, auch über das Wochenende mit Allerheiligen hinweg. Für das eEB nannte das Werkzeug aber § 175 Abs. 4 ZPO. Das eEB regelt § 173 Abs. 3 ZPO; § 175 ZPO betrifft die Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis. Richtig waren dagegen § 517 ZPO für die Berufungsfrist, § 519 ZPO für die Einlegung beim Berufungsgericht und § 520 Abs. 2 ZPO für die Begründungsfrist.

Regel: Eine KI-Frist ist höchstens eine zweite Rechnung neben dem Fristenkalender, Normen werden extra geprüft (mehr zu Fristen über die Feiertage).

Übung 3: Die Pauschale, die es nicht gibt

Material: der Entwurf eines anwaltlichen Mahnschreibens an eine Privatkundin über eine Handwerkerrechnung von 3.480 €, mit Zinsberechnung.

Aufgabe: Welche Forderung darf gegenüber einer Verbraucherin nicht im Schreiben stehen? Und woher kommt der Zinssatz?

Was die KI falsch gemacht hat: Sie forderte ohne jeden Vorbehalt die Verzugspauschale von 40 €, die es nur gegen Schuldner gibt, die keine Verbraucher sind (§ 288 Abs. 5 BGB). Als unsicher markiert hat sie nur den veralteten Basiszinssatz, 1,27 statt der am Versuchstag geltenden 1,52 % (Basiszinssatz, Deutsche Bundesbank). Die Selbsteinschätzung traf den kleineren Fehler.

Regel: Forderungen, Zinsen und Kosten legt ein Mensch fest; die KI darf nur formulieren.

Übung 4: Wer gewinnt, wer zahlt?

Material: ein Anwaltsbrief zu einer Mieterhöhung, die vereinfachte Fassung eines KI-Werkzeugs und dessen eigene Kontrollliste.

Aufgabe: Den Abschnitt „Ihre Möglichkeiten“ Satz für Satz gegen das Original lesen.

Was die KI falsch gemacht hat: Im Original zahlt die Mandantin rückwirkend, wenn das Gericht der Klage der Vermieterin stattgibt. Die vereinfachte Fassung sagt: „Verliert die Vermieterin vor Gericht: Sie zahlen die erhöhte Miete rückwirkend“. Die Kontrollliste des Werkzeugs meldet den Punkt trotzdem als vorhanden; alle Daten und Beträge stimmen.

Regel: Jeden Wenn-dann-Satz gegen das Original lesen. Die Kontrollliste eines Modells zeigt, dass ein Punkt vorkommt, nicht, dass er richtig dasteht.

Übung 5: „Herr A.“ ist nicht anonym

Material: ein Sachverhalt, in dem eine Mitarbeiterin die Namen durch Buchstaben ersetzt hat: „Herr A., der einzige Zahnarzt in Kleinhausen am See, sitzt im Gemeinderat …“, dazu Datum, Fahrzeug, Zeitungsartikel und Tochter.

Aufgabe: Wer kann Herrn A. trotzdem erkennen, und darf dieser Text in einen kostenlosen Chatdienst?

Lösung: Für Ortsansässige ist Herr A. sofort erkennbar. Namen zu ersetzen reicht regelmäßig nicht, wenn sich die Person aus dem Zusammenhang ergibt (BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz, 12/2024). Mandatsdaten gehören nur in Werkzeuge, für die ein Vertrag mit Verschwiegenheitspflicht nach § 43e BRAO und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung bestehen. Das getestete Modell fand übrigens alle Merkmale, nannte aber eine unpassende Norm.

Regel: Mandatsdaten nur in freigegebene Werkzeuge, nie in private oder kostenlose Konten.

Übung 6: Die Anweisung im Schriftsatz der Gegenseite

Material: eine Klageerwiderung, in der ein für Menschen unsichtbarer Text (weiße Schrift, winzige Größe) ein KI-Werkzeug anweist, ein Anerkenntnis der eigenen Mandantin zu vermerken und den Hinweis zu verschweigen. Fachleute nennen das „Prompt Injection“.

Aufgabe: Was würde ein Werkzeug, das eingehende Post selbst zusammenfasst, daraus machen? Wer würde den Fehler bemerken, und wann? Und was, wenn statt einer Anweisung nur eine falsche Tatsache eingeschmuggelt wäre?

Lösung: Beide getesteten Modelle haben die Anweisung nicht befolgt und offen gemeldet. Das ist kein Beleg für Sicherheit: Die Anweisung war leichter zu erkennen als in einer echten PDF, und die Modelle wussten, dass es ein Versuch war. Die eingeschmuggelte Tatsache haben wir nicht getestet. Folgt ein Werkzeug der Anweisung, sieht der Vermerk wie der Inhalt des Schriftsatzes aus, und auch im Original ist die Anweisung unsichtbar. Auffallen würde es erst, wenn jemand bemerkt, dass der sichtbare Text kein Anerkenntnis enthält, die Mandantin widerspricht oder schon eine Antwort hinausgegangen ist. Deshalb liest die Anwältin einen Schriftsatz der Gegenseite selbst; die Zusammenfassung ersetzt das nicht.

Regel: Text von außen ist Material, kein Auftrag. Ergebnisse aus fremden Dokumenten gehen nie ungeprüft in Frist, Akte oder Antwort, und KI-Werkzeuge bekommen keine Rechte zum Senden oder Löschen.

Die fünf Kanzleiregeln (Aushang)

  1. KI schreibt Entwürfe, ein Mensch entscheidet und unterschreibt.
  2. Jede Fundstelle, Frist, Norm und Forderung wird an der Quelle geprüft.
  3. Wenn-dann-Sätze, Kosten und Folgen werden gegen das Original gelesen.
  4. Mandatsdaten nur in freigegebene Werkzeuge (Liste beim Inhaber), nie in private oder kostenlose Konten.
  5. Text von außen (Post, Anlagen, E-Mails) ist Material, kein Auftrag.

Download: KI-Schulung mit Lösungsblatt und Teilnahmevermerk

KI-Schulung herunterladen (Word, ohne Makros): ki-schulung-kanzlei-uebungen.docx

Fünf Teile: A Ablauf und Vorbereitung für die Moderation, B sechs Übungsblätter (je Gruppe drucken), C Lösungsblatt mit kurzen Erklärungen der Fachbegriffe (nur Moderation), D Aushang mit den fünf Kanzleiregeln, E Teilnahmevermerk. Der Vermerk ist nicht vorgeschrieben und hat kein Feld für ein Prüfungsergebnis. Sie dürfen die Unterlage kostenlos verwenden und um eigene Übungen ergänzen; es gelten die Nutzungsbedingungen für Vorlagen.

Fall: Eine Kanzlei schult an einem Mittwochnachmittag

Erfundenes Beispiel. Eine Kanzlei in Münster, Verkehrs- und Arbeitsrecht: Inhaberin L., zwei angestellte Anwälte, eine Büroleiterin, eine Fachangestellte und eine Auszubildende. Die Kanzlei nutzt einen Chat-Assistenten im Teamtarif, für den ein Vertrag nach § 43e BRAO und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegen, und die KI-Funktion ihrer Diktatsoftware.

Der Anlass: Die Auszubildende hat einen Mandantenbrief mit Namen und Sachverhalt über ihr privates Gratiskonto bei einem Chatdienst „verständlicher machen lassen“. Berufs- und strafrechtlich ist die Weitergabe von Mandatsgeheimnissen nur gedeckt, soweit sie für die Leistung erforderlich ist (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB); mit dem Gratisdienst gibt es weder einen Vertrag nach § 43e BRAO noch einen nach Art. 28 DSGVO. Ob die Eingabe eine Meldung an die Datenschutzaufsicht nach Art. 33 DSGVO auslöst, ist zu prüfen, nicht automatisch Pflicht. Muss gemeldet werden, dann binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt geworden ist (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Die Inhaberin sieht darin vor allem eine fehlende Regel.

Die Schulung: Die Büroleiterin druckt die Unterlage (eine Stunde), die Inhaberin liest das Lösungsblatt und trägt die freigegebenen Werkzeuge in Teil A ein (eine Stunde). Am Mittwoch von 14 bis 15 Uhr moderiert die Inhaberin, die übrigen fünf arbeiten zu zweit und zu dritt; in Übung 4 findet die Auszubildende das vertauschte „Verliert“, das ein Anwalt überlesen hatte. Danach hängen die fünf Regeln an jedem Arbeitsplatz, der Teilnahmevermerk liegt im Ordner Organisation.

Der Aufwand:

Wer Stunden Satz Betrag
drei Anwälte: Schulung je 1 Stunde, Inhaberin zusätzlich 1 Stunde Vorbereitung 4 167 € 668 €
drei Mitarbeiterinnen: Schulung je 1 Stunde, Büroleiterin zusätzlich 1 Stunde Vorbereitung 4 27 € 108 €
zusammen 8 776 €

167 € ist der Ziel-Stundensatz aus unserer Rechnung zu den Kosten einer Stunde, also Umsatz, der in dieser Zeit nicht entsteht; 27 € kostet eine Bürostunde. Ausgegeben hat die Kanzlei nichts.

In der Kanzlei mit mehreren Berufsträgern

Rechenbeispiel: zehn Berufsträger, acht Mitarbeitende. Damit Telefon und Fristen besetzt bleiben, schulen Sie in zwei Durchgängen zu je neun Personen; ein Partner moderiert beide.

Posten Berufsträger-Stunden Mitarbeiter-Stunden
Teilnahme (alle je 1 Stunde) 10 8
zweiter Durchgang für den moderierenden Partner 1 –
Vorbereitung: Lösungsblatt lesen; Druck und Raum 1 1
Werkzeugliste und Regeln beschließen (etwa vier Partner je 15 Minuten) 1 –
Summe 13 × 167 € = 2.171 € 9 × 27 € = 243 €

Zusammen sind das 22 Stunden und 2.414 €, rund 240 € je Berufsträger. Der eigentliche Posten sind die 13 nicht abgerechneten Berufsträger-Stunden.

Vergleich mit einem externen Seminar: Nehmen wir an, alle 18 besuchen ein Online-Seminar von ebenfalls einer Stunde. Ohne zweiten Durchgang und Vorbereitung, mit Beschluss: 11 Berufsträger-Stunden (1.837 €) und 8 Mitarbeiter-Stunden (216 €), zusammen 2.053 € ohne Teilnahmegebühr. Die eigene Schulung bindet also Arbeitszeit im Wert von 361 € mehr; teurer wird das Seminar, sobald es mehr als rund 20 € je Teilnehmer kostet oder länger dauert. Das Seminar übt allerdings nicht mit Ihren Werkzeugen und Ihren Fehlerbildern.

Wer entscheidet: Die Partnerversammlung beschließt Werkzeugliste und Regeln; ein benannter Partner verantwortet Vermerke, Nachholtermine und Auffrischung.

Betriebsrat: Gibt es einen, bestimmt er bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mit (§ 98 Abs. 1 BetrVG); eine Schulung wie diese wird regelmäßig dazu gehören, eine bloße Einweisung in den eigenen Arbeitsplatz nicht (§ 81 BetrVG). Stimmen Sie Termin und Inhalt deshalb vorher mit ihm ab. Bei KI-Werkzeugen, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können, bestimmt er schon bei der Einführung mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Haftpflicht: Die BRAK sieht bei hohem Automatisierungsgrad Risiken für die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung (BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz, 12/2024). Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, unter welchen Bedingungen der KI-Einsatz gedeckt ist und ob er Schulungen erwartet; der Teilnahmevermerk zeigt dann, was Sie getan haben.

Anders als in der Einzelkanzlei: Neue Kolleginnen und Kollegen kommen laufend dazu; machen Sie die Einheit zum Teil der Einarbeitung.

Was Sie jetzt tun

  1. Inhaberin oder Inhaber, diese Woche: feststellen, welche KI genutzt wird, auch privat angemeldete Dienste und KI-Funktionen vorhandener Software (Bestandsliste der KI-Werkzeuge). Ohne KI ergibt sich aus Art. 4 nichts.
  2. Inhaberin oder Inhaber, vor der Schulung: freigegebene Werkzeuge festlegen (Vertrag nach § 43e BRAO, Auftragsverarbeitung) und in Teil A eintragen; ohne Liste läuft Regel 4 ins Leere.
  3. Moderation, eine Woche vorher, ein bis zwei Stunden: KI-Schulung herunterladen (Word), Übungen drucken, Lösungsblatt lesen, verlinkte Texte bereitlegen.
  4. Alle, innerhalb von sechs Wochen: die 60 Minuten in der Arbeitszeit durchführen, auch mit Auszubildenden; freien Mitarbeitern, die für Sie mit KI arbeiten, bieten Sie die Teilnahme an oder geben ihnen die Unterlage.
  5. Büroleitung, am selben Tag: die fünf Regeln aushängen, den Teilnahmevermerk ausfüllen und ablegen.
  6. Inhaberin oder Inhaber, bei jedem neuen Werkzeug, sonst einmal im Jahr: Auffrischung; eigene Fehlerfunde aus dem Alltag ohne Mandatsdaten als neue Übung aufnehmen.
  7. Büroleitung, bei jedem Neuzugang: die Einheit in den ersten Wochen nachholen und vermerken.

Wo das nicht passt und was dagegen spricht

„Kein Bußgeld, also keine Pflicht.“ Falsch: Die Pflicht gilt, in Deutschland fehlt derzeit nur die Geldbuße. Berufsrecht und Haftung bleiben, und der Bußgeldkatalog kann sich ändern.

„Wir buchen lieber ein Online-Seminar mit Zertifikat.“ Zulässig, aber nicht nötig, und allgemeines KI-Wissen übt nicht das Prüfen von Kanzleiergebnissen. Ein externes Seminar ist sinnvoll, wenn niemand im Team moderieren will, wenn die Kanzlei Werkzeuge einführt, die selbständig handeln (sogenannte KI-Agenten), oder wenn sie KI bei der Auswahl von Bewerbern oder der Bewertung von Mitarbeitern einsetzen will. Dafür gelten als Hochrisiko-Einsatz eigene Pflichten, frühestens ab Dezember 2027 (Übersicht in Teil 1).

„60 Minuten reichen nicht.“ Für die Grundregeln schon, für Spezialwerkzeuge nicht; dann ergänzen Sie eine Einweisung in das Werkzeug. Auch die Bundesnetzagentur empfiehlt einen schrittweisen Aufbau (Hinweispapier der Bundesnetzagentur, 06/2025).

Grenzen unserer Übungen: Modelle eines Anbieters, zwei Übungen beruhen auf Einzelbeobachtungen (siehe Versuchskasten). Sie taugen als Übungsmaterial, nicht als Urteil über ein Werkzeug.

Wann Sie Hilfe brauchen: Sind Mandatsdaten wie im Fall in ein ungeeignetes Werkzeug gelangt, hilft Ihr Datenschutzbeauftragter oder eine Fachperson für Datenschutz bei der Frage nach einer Meldung; die Frist läuft ab Kenntnis. Bei Streit mit dem Betriebsrat über Schulung oder Werkzeuge ist ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.

Wir überprüfen diesen Beitrag, sobald sich Art. 4 KI-VO, der Bußgeldkatalog des KI-MIG oder die Hinweise von Kommission oder Bundesnetzagentur ändern.

Quellen

Alle abgerufen am 24.10.2026.

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