Organisation und Abläufe · Leitfaden

Jahresende in der Kanzlei: Prüfliste Fristen und Personal

Von Redaktion ratg.deStand: 16 Min. Lesezeit

Serie „Fristensicher“ · Teil 1: Jahresende in der Kanzlei (dieser Beitrag) · Teil 2: Urlaubsvertretung als Anwalt · Teil 3: Fristen und KI · Teil 4: beA in der Kanzlei organisieren

Was muss zum Jahresende in der Kanzlei bis 31.12. erledigt sein? Erstens jedes Mandat, in dem ein Anspruch zum Jahresende verjährt: Die Verjährung ist gehemmt, die Gegenseite hat verzichtet oder der Mandant hat schriftlich entschieden, den Anspruch nicht zu verfolgen. Zweitens der Fristenkalender über die Feiertage, mit Vorfristen, beA-Dienst und Vertretung. Drittens Personal und Berufsrecht: Hinweis auf verfallenden Resturlaub, Fortbildungsstunden der Fachanwälte, Auswahl der Altakten. Der Terminplan unten ordnet alles nach Datum; die Excel-Datei führt die 33 Einzelaufgaben zum Abhaken (Excel-, Word- und Kalenderdatei unter Downloads).

Auf dieser Seite: Verjährung · Fristen über die Feiertage · Fall · Personal · Berufsrecht und Betrieb · Terminplan · Downloads · Mehrere Berufsträger · Was Sie jetzt tun · Wo die Liste nicht passt · Quellen

Mandate: Verjährung zum Jahresende sicher hemmen

Warum so viele Fristen am 31.12. enden

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und vom Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB). Man spricht von Jahresend- oder Ultimoverjährung. Zu jedem Jahresende heißt das: Ansprüche, die drei Kalenderjahre zuvor entstanden und bekannt geworden sind, verjähren mit Ablauf des 31.12., zum Jahresende 2026 also Ansprüche aus 2023. Der 31.12. ist kein Feiertag; ob er auf ein Wochenende fällt und sich die Frist verschiebt, regelt § 193 BGB. 2026 ist er ein Donnerstag, die Frist verschiebt sich nicht.

Nicht jede Frist endet am Jahresende. Prüfen Sie je Akte, welche Frist läuft:

  • Höchstfristen nach § 199 Abs. 2 bis 4 BGB laufen taggenau ab Entstehung oder schädigendem Ereignis.
  • Kurze Sonderfristen, etwa sechs Monate ab Rückgabe für Ersatzansprüche des Vermieters (§ 548 Abs. 1 BGB).
  • Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifverträgen, die mit Verjährung nichts zu tun haben und oft kürzer sind.

Welche Wege die Verjährung hemmen

Kernsatz: Am Jahresende sichert nur, was vor Ablauf des 31.12. bei Gericht eingeht oder schriftlich mit der Gegenseite vereinbart ist. Hemmung heißt, dass die Zeit nicht mitgezählt wird (§ 209 BGB).

Weg Worauf es am Jahresende ankommt
Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Eingang vor Ablauf genügt, wenn „demnächst“ zugestellt wird (§ 167 ZPO). Zugestellt wird erst nach Zahlung der Gebühr (§ 12 Abs. 1 GKG): Vorschuss sofort zahlen. Vor den Arbeitsgerichten gibt es keine Vorschüsse (§ 11 GKG).
Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) Gleiche Rückwirkung. Der Anspruch muss bestimmt bezeichnet sein; Anwälte reichen nur maschinell lesbar ein (§ 690 Abs. 1 Nr. 3, § 702 Abs. 2 ZPO). Im maschinellen Verfahren ergeht der Mahnbescheid vor Zahlung; die Kostenrechnung trotzdem sofort begleichen, damit das Verfahren nach Widerspruch nicht stockt (§ 12 Abs. 3 GKG).
Prozesskostenhilfe (§ 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB) Hemmung ab Einreichung, wenn die Bekanntgabe demnächst veranlasst wird.
Verhandlungen (§ 203 BGB) Hemmen, solange verhandelt wird, danach mindestens drei Monate. Ob „verhandelt“ wurde, ist oft streitig: als einzige Sicherung riskant.
Verzicht der Gegenseite (§ 202 BGB) Verjährung darf vertraglich erschwert werden. Üblich: befristeter, schriftlicher Verzicht auf die Einrede; beim Haftpflichtversicherer ausdrücklich auch namens des Versicherungsnehmers.

Nach einem Widerspruch muss das Verfahren betrieben werden; gerät es in Stillstand, endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 Abs. 2 BGB). Verzögerungen, die die Kanzlei selbst verursacht (unbezahlte Kosten, falsche Anschrift), können die Rückwirkung kosten.

Wer prüft was: Ob ein Anspruch besteht, wann der Mandant Kenntnis hatte und welcher Weg richtig ist, entscheidet die sachbearbeitende Anwältin in der Akte. Die Kanzlei als Betrieb sorgt dafür, dass jede betroffene Akte rechtzeitig auf ihrem Tisch liegt.

Mandanten sind über wesentliche Vorgänge unverzüglich zu unterrichten (§ 11 Abs. 1 BORA). Wer ein neues Mandat nicht annehmen will, muss das unverzüglich erklären, sonst haftet er für den Verzögerungsschaden (§ 44 BRAO): Eine Anfrage kurz vor Weihnachten verträgt kein Liegenlassen bis nach den Feiertagen.

Fristen über die Feiertage: Vorfristen, beA, Vertretung

Eine Vorfrist legt die Akte vor dem Fristende vor, solange noch Zeit zum Handeln bleibt. Rückwärts vom 31.12. gerechnet:

  • Letzte reguläre Einreichung zwei Wochen vorher (2026: Freitag, 18.12.). Eine Woche bleibt für Rückfragen des Gerichts und die Kostenrechnung, eine Woche als Puffer für Krankheit oder Störungen.
  • Entscheidung des Mandanten zwei Wochen davor, also Anfang Dezember (2026: Freitag, 04.12.). Ein Klageentwurf braucht Unterlagen, eine Verzichtserklärung der Gegenseite eine Antwortfrist.

Die Excel-Datei rechnet beide Vorfristen je Akte selbst: den letzten Arbeitstag (Montag bis Freitag ohne Feiertage und Schließtage) vor dem Tag, der 26 bzw. zwölf Tage vor dem Fristende liegt. Das eigentliche Risiko zeigt die Zahl der Arbeitstage: 2026 bleiben ab der letzten regulären Einreichung (Freitag, 18.12.) bis Silvester neun Arbeitstage; wer zwischen Heiligabend und Silvester schließt, hat nur noch vier. Je nach Lage der Wochentage sind es in anderen Jahren etwas mehr oder weniger. Die Fristen laufen trotzdem weiter. Wer einen festen Fristenblock im Wochenplan hat (siehe Zeitmanagement in der Kanzlei), sollte ihn im Dezember verdoppeln.

Einreichung und Störung. Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der Empfangseinrichtung des Gerichts gespeichert ist; die automatisierte Eingangsbestätigung (§ 130a Abs. 5 ZPO) gehört in die Akte. Fällt die Übermittlung vorübergehend aus, ist eine Ersatzeinreichung zulässig, die Störung ist glaubhaft zu machen (§ 130d ZPO). Legen Sie Faxnummern der Gerichte und eine Vorlage für die Glaubhaftmachung bereit. Für Mahnanträge gilt eine eigene Regel (§ 702 Abs. 2 ZPO); klären Sie vorab, wie Ihr Mahngericht bei einer Störung verfährt.

Zwischen den Feiertagen. Zustellungen über das beA müssen zur Kenntnis genommen werden (§ 31a Abs. 6 BRAO), auch bei geschlossener Kanzlei. Eine Anwältin muss für ihre Vertretung sorgen, wenn sie länger als eine Woche verhindert ist oder sich länger als zwei Wochen von der Kanzlei entfernen will (§ 53 Abs. 1 BRAO). Wie man das beA mit Karten, Rechten und Vertretung dauerhaft ordnet, behandelt Teil 4 dieser Serie.

Fall: eine Kanzlei mit vier Personen im Dezember

Erfundenes Beispiel. Zwei Partnerinnen (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht), eine Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) in Vollzeit, eine Auszubildende. Mittelstadt, überwiegend Mietrecht. Die Kanzlei schließt elf Kalendertage lang, von Heiligabend bis Anfang Januar.

Mandate. Anfang November zieht die ReFa aus Fristenkalender und Aktenbestand zwölf Akten mit Ansprüchen, die zum 31.12. verjähren. Bis Mitte November schreiben die Partnerinnen jedem Mandanten: Fristende, Wege, Kosten, Bitte um Entscheidung bis Anfang Dezember. Ergebnis zwei Wochen vor Jahresende:

Ergebnis Akten
bezahlt oder verglichen 3
Mandant entscheidet schriftlich, nicht weiter zu verfolgen 2
befristeter Verzicht des Haftpflichtversicherers der Gegenseite (bis Ende Juni des Folgejahres) 1
Mahnbescheid (unbestrittene Zahlungsansprüche), eingereicht Mitte Dezember 4
Klage (bestrittene Ansprüche), eingereicht Mitte Dezember; eine davon zum Arbeitsgericht 2

Das neue Mandat. Gut zwei Wochen vor Jahresende kommt ein Mieter mit einem Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung, die ihm drei Kalenderjahre zuvor zugegangen ist. Fristende 31.12. Die Mietrechtlerin entscheidet am selben Tag über die Annahme, der Mahnantrag geht zwei Tage später hinaus. Einige Tage danach zeigt das Excel-Blatt „OFFEN: Eingang prüfen“; die ReFa findet die Eingangsbestätigung im beA und legt sie ab.

Feiertage. Elf Tage geschlossen, keine Partnerin länger als zwei Wochen weg: Eine Vertretung nach § 53 BRAO ist nicht vorgeschrieben. Das beA lesen die Partnerinnen an jedem Arbeitstag der Schließzeit abwechselnd, je 30 Minuten.

Personal und Fortbildung. Die ReFa hat Anfang November noch neun Urlaubstage, die Auszubildende fünf. Beide erhalten sofort den Hinweis nach Muster A. Beide nehmen fünf Tage in den Betriebsferien zwischen Heiligabend und Silvester. Vier Tage der ReFa überträgt die Kanzlei ins Folgejahr, weil sie sie wegen der Jahresendfristen im Dezember braucht, und gibt ihr am letzten Arbeitstag vor den Betriebsferien den Hinweis nach Muster C. Die Arbeitsrechtlerin hat elf von 15 Fortbildungsstunden und bucht für Anfang Dezember ein vierstündiges Online-Seminar mit Interaktion und Teilnahmenachweis.

Aufwand: rund zwei Arbeitstage der ReFa, verteilt auf sechs Wochen.

Personal zum Jahresende

Resturlaub: Hinweis vor dem Verfall

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden; übertragen wird er nur aus dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen und muss dann bis 31.03. genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Nach dem Bundesarbeitsgericht verfällt der gesetzliche Mindesturlaub in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber konkret und rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und klar auf den Verfall hingewiesen hat (Urteil des BAG vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 Rn. 41–45). Der Arbeitgeber muss das beweisen (Rn. 42); abstrakte Angaben im Arbeitsvertrag oder Merkblatt genügen in der Regel nicht (Rn. 44). Unterbleibt der Hinweis, verfällt der Urlaub nicht und verjährt auch nicht: Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Hinweis gegeben wurde (BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20).

Unsere Empfehlung, in drei Zeitpunkten:

  1. Spätestens sieben Wochen vor Jahresende, also Mitte November: jeder Person einzeln in Textform die Resttage nennen, zum Nehmen auffordern, auf den Verfall zum 31.12. hinweisen (Muster A); Kopie zur Personalakte. „Rechtzeitig“ ist der Hinweis nur, wenn die Tage bis Jahresende noch genommen werden können.
  2. Bei Übertragung, spätestens am letzten Arbeitstag vor dem Jahreswechsel: Grund vermerken und auf den Verfall zum 31.03. des Folgejahres hinweisen (Muster C, Rn. 45).
  3. Künftig einmal im Januar für das ganze Jahr (Muster B); das Gericht nennt diesen Weg als Beispiel (Rn. 43). Der November-Hinweis wird dann zur Erinnerung.

Gesetzlicher Mindesturlaub sind 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen je Woche, bei fünf also 20 (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Für Urlaub darüber können Arbeits- oder Tarifvertrag anderes regeln; ohne klare Regelung gilt der Hinweis auch dafür.

Mindestlohn und Minijob ab 01.01.2027

Der Mindestlohn steigt auf 14,60 € je Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung), die Minijob-Grenze nach der gesetzlichen Formel auf 633 € im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Achtung: Wer 2026 mit 603 € genau an der alten Grenze lag (rund 43,4 Stunden zu 13,90 €), kommt 2027 bei gleicher Stundenzahl auf 633,37 € und damit knapp über die neue Grenze. Ein eigener Beitrag „Mindestlohn und Minijob 2027“ ist in Vorbereitung.

Berufsrecht und Kanzleibetrieb

Fortbildung der Fachanwälte nach § 15 FAO

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich publizieren oder an Fortbildungen hörend oder dozierend teilnehmen, je Fachgebiet mindestens 15 Zeitstunden (§ 15 Abs. 1 und 3 FAO in der Fassung vom 01.10.2026). Höchstens fünf Stunden Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zählen (Abs. 4); online nur mit Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie untereinander und mit Teilnahmenachweis (Abs. 2). Der Nachweis geht unaufgefordert an die Kammer (Abs. 5); unterlassene Fortbildung kann zum Widerruf der Erlaubnis führen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Einen Einreichungstermin nennt die FAO nicht: Sammeln Sie die Bescheinigungen bis 31.12. und reichen Sie sie im Januar ein, sofern Ihre Kammer nichts anderes verlangt. Für alle gilt daneben die allgemeine Fortbildungspflicht ohne Stundenzahl (§ 43a Abs. 8 BRAO).

Fremdgeld, Haftpflicht, Werkzeuge

Aufbewahrung und Aktenvernichtung

Handakten sind sechs Jahre aufzubewahren, ab Ablauf des Jahres, in dem der Auftrag endete (§ 50 Abs. 1 BRAO). Mit jedem Jahreswechsel werden also die Akten frei, deren Auftrag sechs volle Kalenderjahre zuvor endete (zum 01.01.2027 die aus 2020); vernichtet werden dürfen sie frühestens ab 01.01. und nur nach drei Prüfungen:

  1. Originale: Die Pflicht, Dokumente des Mandanten aufzubewahren, endet sechs Monate nach Zugang einer Aufforderung zur Abholung (§ 50 Abs. 2 BRAO). Die Aufforderung kann jetzt hinausgehen.
  2. Haftung: Kann noch ein Regress drohen? Schadensersatzansprüche verjähren spätestens zehn Jahre nach Entstehung (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Wer einzelne Akten deshalb länger aufbewahrt, stützt das auf Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO (Verteidigung von Rechtsansprüchen) und hält den Grund in der Akte fest.
  3. Datenschutz: Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten nicht länger gespeichert werden, als der Zweck es erfordert (Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 17 DSGVO). Ein Vernichtungsdienstleister erhält Zugang zu Mandatsgeheimnissen nur nach den Regeln für Dienstleister (§ 43e BRAO), unter anderem mit Vertrag in Textform und Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Für steuerliche Unterlagen gelten eigene Fristen von sechs bis zehn Jahren (§ 147 AO); das Blatt „Aufbewahrung“ rechnet sie, was weg darf, klären Sie mit dem Steuerberater.

Steuer und E-Rechnung

Ob Honorare und Ausgaben vor oder nach dem 31.12. günstiger liegen, gehört bei Einnahmenüberschussrechnung (§ 11 EStG) in einen Termin beim Steuerberater Anfang Dezember. Für Leistungen aus 2026 dürfen Sie Unternehmer-Mandanten nur noch bis 31.12.2026 Papier- oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen übermitteln; was erst ab 01.01.2027 hinausgeht, muss eine E-Rechnung sein, gleich wie hoch Ihr Umsatz ist (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG). Für Leistungen aus 2027 gilt die Übergangsregel bis 31.12.2027 nur noch, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 nicht über 800.000 € lag (Nr. 2). Ausgenommen sind Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 €. Ein eigener Beitrag „E-Rechnung ab 2027“ ist in Vorbereitung.

Terminplan und Downloads: Prüfliste Jahresende in der Kanzlei

Die Excel-Datei führt alle 33 Aufgaben einzeln mit „Erledigt, wenn …“ und Norm; hier stehen sie nach Termin zusammengefasst. Die mittlere Spalte zählt die Arbeitstage bis einschließlich 31.12., in Klammern bei Betriebsferien vom 24. bis 31.12. Terminplan, Excel- und Kalenderdatei gelten für das Jahresende 2026 und werden jährlich aktualisiert; die Abstände zum 31.12. bleiben ungefähr gleich. Ist ein Termin schon vorbei, erledigen Sie die Aufgaben dieser Zeile sofort.

Terminplan für das Jahresende 2026

Bis Arbeitstage Aufgaben Wer
Fr 13.11. 34 (29) Verjährungsliste mit Art der Frist; Mandanten informieren, Entscheidung bis 04.12. erbitten; Resturlaub ermitteln, Hinweis an jede Person (Muster A) Anwälte, Büroleitung, Inhaber
Fr 20.11. 29 (24) Deckungsanfragen an Rechtsschutzversicherer Büroleitung
Fr 27.11. 24 (19) Rückläufe nachfassen; beA- und Signaturkarten auf Ablauf prüfen Büroleitung
Fr 04.12. 19 (14) Weg je Akte festlegen, „nicht verfolgen“ nur mit schriftlicher Weisung; Verzicht der Gegenseite anfordern (Antwort bis Mi 16.12.); Verhandlungen dokumentieren; Termin beim Steuerberater Anwälte, Inhaber
Fr 11.12. 14 (9) Fristenkalender bis 15.01.2027 mit Vorfrist und Namen; beA-Dienst und Vertretung für die Feiertage; Löhne 2027; Berufshaftpflicht; E-Rechnung Inhaber, Büroleitung
Fr 18.12. 9 (4) Mahnanträge und Klagen eingereicht, Kosten bezahlt; Ersatzeinreichung vorbereitet; Fremdgeld geprüft; Altakten 2020 ausgewählt, Originale angeboten; steuerliche Aufbewahrung mit dem Steuerberater abgestimmt; Fortbildung, KI-Werkzeuge, Stundensatz und Budget 2027; Urlaubshinweis für Januar vormerken Anwälte, ReFa, Büroleitung, Inhaber
Mi 23.12. 6 (1) Übertragenen Urlaub dokumentieren, Hinweis auf 31.03.2027 (Muster C); Puffer für Nachzügler Inhaber
bis Do 31.12. – neue Mandate am Tag der Anfrage prüfen; Eingangsbestätigung je Einreichung; Fachanwaltsstunden erreicht Anwälte, ReFa
Fr 29.01.2027 – Altakten datenschutzgerecht vernichten (frühestens ab 01.01.) Büroleitung

Downloads: Prüfliste Jahresende in der Kanzlei (Excel) · Musterhinweise zum Resturlaub A–C (Word) · Alle Termine für Ihren Kalender (.ics)

Die Excel-Datei rechnet Fristende und Vorfristen je Akte (ohne die Feiertage und Schließtage aus dem Blatt „Rückwärtsplan“) und zählt offene Akten; Makros gibt es keine. Tragen Sie nur Aktenzeichen und Kürzel ein. Die Kalenderdatei legt jeden Termin ganztägig mit Erinnerung am Vortag an. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Vorlagen.

Mehrere Berufsträger: wer wofür verantwortlich ist

In einer Kanzlei mit mehreren Dezernaten führt jedes Dezernat seine eigene Verjährungsliste, und die Verantwortung für die Akte bleibt bei der sachbearbeitenden Anwältin. Damit nichts zwischen den Zuständigkeiten verloren geht, hilft eine feste Verteilung:

Aufgabe Sachbearbeitende Anwältin ReFa des Dezernats Büroleitung Partner für Organisation
Verjährungsliste ziehen prüft und zeichnet ab zieht aus Kalender und Bestand – –
Weg je Akte entscheidet trägt ein – –
Einreichung unterschreibt reicht ein, legt Bestätigung ab – –
Status „OFFEN“ – meldet sammelt Anfang Dezember und zwei Wochen vor Jahresende erhält Bericht
Akte ohne Weg Anfang Dezember – – meldet am selben Tag weist Vertretung zu
Urlaubshinweise – – bereitet vor unterschreibt
beA-Dienst Feiertage übernimmt Tage – plant gibt frei

Zwei Personen je Liste (ReFa zieht, Anwältin zeichnet ab) sind das einfachste Vier-Augen-Prinzip. Bewahren Sie die abgezeichnete Liste mit Datum auf: Sie zeigt später, dass und wann geprüft wurde. Fällt trotzdem eine versäumte Frist auf, ist der Berufshaftpflichtversicherer innerhalb einer Woche zu informieren (§ 104 Abs. 1 VVG); die Versicherungsbedingungen können eine kürzere Frist vorsehen.

Was Sie jetzt tun

  1. Büroleitung, spätestens sieben Wochen vor Jahresende, also Mitte November: Prüfliste Jahresende (Excel, XLSX) und Termine für Ihren Kalender (ICS) herunterladen, Schließtage und Landesfeiertage eintragen, Verantwortung je Dezernat verteilen.
  2. Jede Anwältin, bis Mitte November: Akten mit Ansprüchen, die zum 31.12. verjähren, eintragen, Art der Frist prüfen, Mandanten anschreiben.
  3. Inhaber, bis Mitte November: Resturlaubshinweis an jede Person nach Muster A aus den Musterhinweisen zum Resturlaub (Word, DOCX), Kopie zur Personalakte.
  4. Jede Anwältin, bis Anfang Dezember: Weg je Akte festlegen, Verzichtserklärungen anfordern.
  5. Inhaber, drei Wochen vor Jahresende: beA-Dienst zwischen den Feiertagen mit Namen und Tagen; Löhne und Haftpflicht prüfen.
  6. ReFa, zwei Wochen vor Jahresende: alles eingereicht, Kosten bezahlt, Bestätigungen in der Akte; danach täglich auf „OFFEN“ prüfen.
  7. Fachanwälte, bis 31.12.: Stunden prüfen, fehlende buchen, Bescheinigungen sammeln.

Wo die Liste nicht passt

  • Fristen überwiegend außerhalb des Zivilrechts. Im Straf-, Sozial- oder Verwaltungsrecht bestimmen Rechtsbehelfsfristen den Alltag, nicht die Ultimoverjährung. Dort tragen vor allem Personal, Berufsrecht und Aufbewahrung.
  • Große Kanzleien mit eigener Fristenstelle: Dort dient die Liste als Gegenprobe.
  • Kanzleien mit Betriebsrat. Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und damit Betriebsferien sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG); die Planung muss früher beginnen.

Das Gegenargument: „Unsere Kanzleisoftware rechnet die Verjährung doch.“ Sie rechnet, was eingetragen ist. Wann der Mandant von seinem Anspruch wusste, steht in der Akte, nicht in einer Maske, und den beA-Dienst zwischen den Feiertagen bestellt keine Software. Die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung bleibt bei der Anwältin (§ 43 BRAO). Für KI gilt dasselbe; zudem darf sie Mandatsdaten nur nach den Regeln für Dienstleister erhalten (§ 43e BRAO). Was sie bei Fristen leistet, prüft Teil 3 dieser Serie.

Wann Sie einen Anwalt für Arbeits- oder Berufsrecht fragen: wenn unklar ist, ob Urlaub aus Vorjahren noch besteht, wenn Akten mit laufendem Haftungsrisiko vernichtet werden sollen oder wenn die Kammer Fortbildung beanstandet.

Stand und Wiedervorlage

Rechtsstand 23.10.2026. Dieser Beitrag wird jedes Jahr im Oktober unter derselben Adresse erneuert (nächste Fassung Oktober 2027). Ändern sich bis zum Jahreswechsel E-Rechnung oder Mindestlohn, passen wir ihn sofort an.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen. Er prüft keinen Einzelfall und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

Alle abgerufen am 23.10.2026; Gesetze in der Fassung von gesetze-im-internet.de.

Berichtigt am 24.10.2026: Leistungen aus 2026 dürfen Unternehmer-Mandanten nur bis 31.12.2026 auf Papier oder als PDF übermittelt werden, danach ist eine E-Rechnung Pflicht (Abschnitt „Steuer und E-Rechnung“, Excel- und Kalenderdatei).

Über die Redaktion

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