Ist Ihre Kanzleiwebsite technisch in Ordnung? Zehn Punkte prüfen Sie in einer halben Stunde mit Handy und PC: ob die Seite am Handy lesbar ist, schnell genug lädt, verschlüsselt überträgt, die Telefonnummer antippbar ist und eine Anfrage über das Formular wirklich bei jemandem ankommt. Mandanten scheitern selten an der Gestaltung, öfter an einer Nummer, die man nicht antippen kann, oder an einem Formular, das in einem verwaisten Postfach endet. Vier Zusatzpunkte für Fortgeschrittene kosten noch einmal etwa 20 Minuten. Alles steht in der Prüfliste zum Herunterladen (Excel, XLSX), samt Mailvorlage an Ihren Webbetreuer.
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Der 30-Minuten-Test: zehn Prüfpunkte für die Kanzleiwebsite
Sie brauchen ein Handy, einen PC mit Chrome oder Edge und eine Person, die Ihre Kanzlei nicht kennt (für Punkt 7). Prüfen Sie mindestens die Startseite, die Kontaktseite und eine Seite zu einem Rechtsgebiet. Der Webbetreuer ist, wer Ihre Seite pflegt; der Hoster, wer den Server betreibt, auf dem sie liegt. Oft ist das dieselbe Firma.
| Nr. | Prüfpunkt | So prüfen Sie | In Ordnung, wenn | Min. |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Handy | Die drei Seiten auf dem eigenen Handy öffnen. | Kein seitliches Wischen, Text ohne Zoomen lesbar, Menü geht auf und zu. | 3 |
| 2 | Ladezeit | pagespeed.web.dev, Adresse eingeben, Reiter „Mobil“; dreimal messen, mittleren Wert notieren. | LCP höchstens 2,5 Sekunden; Leistungswert 90 oder mehr, sonst die Hinweise lesen. | 5 |
| 3 | Verschlüsselung | Adresse mit „http://“ eintippen, nach dem Laden die Adresszeile ansehen; Symbol links vor der Adresse anklicken. | Die Adresse lautet nach dem Laden https://, keine Warnung, Zertifikat noch mindestens einen Monat gültig. | 2 |
| 4 | Kontaktweg | Von drei Unterseiten aus Telefon, E-Mail und Anschrift suchen. | Alle drei mit höchstens einem Klick, als Text, nicht als Bild. | 2 |
| 5 | Klick zum Anruf | Am Handy auf die Nummer tippen. | Das Wählfeld öffnet sich mit der richtigen Nummer. | 1 |
| 6 | Formular | Testanfrage mit erfundenem Namen absenden. | https, Bestätigung kommt an, Anfrage liegt in einem Postfach, das täglich jemand liest. | 5 |
| 7 | Rechtsgebiete | Eine fremde Person soll am Handy herausfinden, ob Sie zum Beispiel Mietrecht bearbeiten. | Antwort in höchstens zehn Sekunden, ohne Suchfunktion. | 2 |
| 8 | Fotos | Bildhinweise der Ladezeitmessung lesen, Personenfotos mit dem Personal abgleichen. | Kein Bildhinweis mit großer Einsparung, Fotos zeigen das heutige Team. | 2 |
| 9 | Suchtreffer | Bei Google „site:ihre-domain.de“ suchen, dann Rechtsgebiet und Ort. | Wichtige Seiten erscheinen, Titel nennen Kanzlei, Rechtsgebiet und Ort, keine alten oder leeren Seiten. | 3 |
| 10 | Aktualität | Letzter Beitrag, Personalseite, Öffnungszeiten, Jahreszahl im Fuß, drei Links. | Alles stimmt, kein Link läuft ins Leere. | 2 |
Zusammen sind das 27 Minuten; der Rest der halben Stunde bleibt für Notizen. Die Minuten sind unsere Schätzung für jemanden, der den Test zum ersten Mal macht. Die Zusatzpunkte sind nicht eingerechnet.
Reihenfolge beim Nachbessern: Zuerst, was Anfragen verhindert (Punkte 4 bis 6), dann die Verschlüsselung (3), dann Handy und Ladezeit (1, 2). Ein langsames Startbild kostet Geduld, ein Formular ohne Empfänger kostet das Mandat.
Handy und Ladezeit: was die Werte bedeuten
Das Handy zuerst. Google verwendet für die Aufnahme in den Suchindex und die Rangfolge die Handyfassung einer Seite (Mobile-first indexing). Was am Handy fehlt, etwa ein ausgeblendeter Abschnitt zu einem Rechtsgebiet, fehlt damit auch für die Suche. Das eigene Handy ist die beste Probe, weil man dort merkt, ob sich Menü und Nummer mit dem Daumen treffen lassen.
Ein Wert genügt für den Test: LCP (Largest Contentful Paint), die Zeit, bis das größte sichtbare Element geladen ist, meist das Startbild oder die Überschrift. Gut sind nach Google höchstens 2,5 Sekunden (Web Vitals). Zwei weitere Werte (INP für die Reaktion auf Tippen, CLS für verrutschende Inhalte) erklärt das Blatt „Hinweise“ der Vorlage.
Der Leistungswert ist die Punktzahl von 0 bis 100, die PageSpeed Insights mit dem eingebauten Prüfprogramm Lighthouse vergibt. Google ordnet ihn so ein: 90 bis 100 gut, 50 bis 89 verbesserungswürdig, unter 50 schlecht (PageSpeed Insights). Für den Test heißt das: Ab 90 ist nichts zu tun. Zwischen 50 und 89 besprechen Sie die Hinweise mit dem Webbetreuer, unter 50 geben Sie ihm einen Auftrag. Für viele kleinere Kanzleiseiten misst das Werkzeug nur einen simulierten Aufruf, weil echte Besucherdaten fehlen; dieser Wert schwankt von Messung zu Messung (PageSpeed Insights). Deshalb dreimal messen und den mittleren Wert nehmen.
Wichtiger als die Punktzahl sind die Hinweise darunter. „Bildübermittlung verbessern“ mit großer Einsparung heißt meist: Ein Foto ist zu groß hochgeladen.
Verschlüsselung: https
„https://“ am Anfang der Adresse heißt: Die Verbindung zwischen Browser und Website ist verschlüsselt. Tippen Sie die Adresse mit „http://“ ein und sehen Sie nach dem Laden in die Adresszeile. Steht dort weiter „http://“ oder „Nicht sicher“, fehlt die Umleitung (blendet der Browser den Anfang aus, in die Adresszeile klicken).
Ob das Zertifikat gilt, also der elektronische Ausweis Ihrer Website, sehen Sie über das Symbol links vor der Adresse. Je nach Browser ist das ein Schloss oder ein Einstellungssymbol; über den Eintrag zum Zertifikat finden Sie das Ablaufdatum. Wer tiefer prüfen will: Zeigt der kostenlose SSL Server Test (Blatt „Hinweise“) die veralteten Verfahren TLS 1.0 oder 1.1 als aktiv, ist das ein Auftrag an den Hoster; das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt sie nicht (TR-02102-2).
Kontaktweg und Kontaktformular
Kontaktweg. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift gehören auf jede Seite oder sind mit einem Klick erreichbar, und zwar als Text. Eine Nummer im Bild lässt sich nicht antippen, nicht kopieren und von der Suche nicht lesen. Öffnet sich beim Antippen das Wählfeld, ist die Nummer richtig als Telefon-Link hinterlegt. Was nach dem Anruf passiert, also Erreichbarkeit und Rückrufzeiten, steht im Beitrag Kommunikation mit Mandanten.
Kontaktformular. Über das Formular kommen Anfragen, oft schon mit Sachverhalt. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was Anwältinnen und Anwälten in Ausübung ihres Berufs bekannt wird (§ 43a Abs. 2 BRAO). Drei Dinge sind deshalb zu prüfen:
- https auf der Formularseite. Ohne Verschlüsselung gehen die Eingaben lesbar über das Netz. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt Verschlüsselung ausdrücklich als Beispiel einer geeigneten Maßnahme zur Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Wohin die Anfrage geht. Fragen Sie Ihren Webbetreuer, an welche Adresse das Formular sendet und ob es weiterleitet. Formulare werden einmal eingerichtet und vergessen; das Personal dahinter wechselt.
- Was das Formular abfragt. Für den Rückruf genügen Name, Rückrufweg, Rechtsgebiet und ein kurzer Anlass. Ein Satz wie „Bitte senden Sie über dieses Formular noch keine Unterlagen“ hält Anhänge aus einem Kanal heraus, den Sie nicht vollständig kontrollieren; ein organisatorischer Vorschlag, keine Rechtsauskunft.
Die Testanfrage. Senden Sie eine Anfrage mit erfundenem Namen und eigener Rückrufnummer, im Text deutlich „Testanfrage, bitte nicht bearbeiten“. Notieren Sie die Uhrzeit, ob eine Bestätigung auf der Seite und per Mail kommt (auch im Spamordner nachsehen), in welchem Postfach die Anfrage landet und wann jemand reagiert. Das Blatt „Testanfrage“ rechnet die Stunden aus. Wie die Kanzlei eine Anfrage danach annimmt und weiterbearbeitet, beschreibt der Beitrag zur Mandatsannahme.
Zusatzpunkte: fremde Server, Cookies, Mail, Aktualisierungen
Diese vier Punkte brauchen etwas mehr Übung und je etwa fünf Minuten. Für die ersten beiden öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge des Browsers, eine eingebaute Ansicht, die zeigt, was eine Seite lädt und speichert (Taste F12 in Chrome und Edge).
Z1 Fremde Server. Schriften, Karten, Videos oder Besucherzählung kommen oft von fremden Servern; dabei geht die IP-Adresse des Besuchers an den Anbieter. F12, Reiter „Netzwerk“, Seite neu laden, im Filterfeld etwa „fonts.googleapis“ oder „fonts.gstatic“ eingeben: Jeder Treffer heißt, die Schrift kommt von Google-Servern. Das Landgericht München I hat in einem solchen Fall die Übermittlung der IP-Adresse ohne Einwilligung beanstandet; ein berechtigtes Interesse verneinte es, weil sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google nutzen lassen. Einem Besucher sprach es 100 Euro Schadensersatz zu und berücksichtigte dabei auch, dass die Daten an einen Server in den USA gingen, wo nach damaligem Stand kein angemessenes Schutzniveau bestand (3 O 17493/20). Das Urteil vom 20.01.2022 ist die Entscheidung eines einzelnen Landgerichts. Geben Sie die Liste Ihrem Webbetreuer; Schriften lassen sich in aller Regel auf dem eigenen Server ablegen. Ob eine Einbindung zulässig ist, beantwortet diese Prüfliste nicht.
Z2 Cookies vor der Auswahl. Nach § 25 Abs. 1 TDDDG dürfen Informationen auf dem Gerät des Besuchers nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden, ohne Einwilligung etwa dann, wenn das für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (Abs. 2 Nr. 2, § 25 TDDDG). Ob Ihr Banner genügt, ist eine Rechtsfrage. Technisch sehen Sie, was vorher passiert: Seite in einem privaten Fenster öffnen, Banner nicht anklicken, F12, Reiter „Anwendung“ (Firefox: „Web-Speicher“), links „Cookies“. Die Beobachtung geben Sie dem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt für Datenschutzrecht zur Bewertung.
Z3 Mail-Absender geschützt. SPF, DKIM und DMARC sind drei Einträge für Ihre Domain, mit denen empfangende Server prüfen, ob eine Mail wirklich von Ihrer Kanzlei kommt; sie erschweren gefälschte Absender (BSI, TR-03182). Senden Sie eine Mail an ein eigenes Gmail-Konto, öffnen Sie sie im Browser am PC und wählen Sie im Dreipunkt-Menü „Original anzeigen“: Dort sehen Sie die Prüfergebnisse zu SPF, DKIM und DMARC. Ist eine Prüfung nicht bestanden oder fehlt sie, ist das ein Auftrag an Ihren Mailanbieter oder Hoster.
Z4 Aktualisierungen. Fragen Sie den Webbetreuer nach der Version des Redaktionssystems (des Programms, mit dem die Seite gepflegt wird, etwa WordPress) und seiner Erweiterungen und nach dem Datum der letzten Aktualisierung. Ist sie älter als einige Wochen oder weiß niemand, wer sie einspielt, ist das der wichtigste Punkt der ganzen Liste.
Einen KI-Chat auf der Kanzleiwebsite prüft dieser Test nicht; Verschwiegenheit, Datenschutz und Kennzeichnung sind dort ein eigenes Thema. Barrierefreiheit prüfen Sie mit der Liste im Beitrag Barrierefreiheit für Anwaltskanzleien.
Fall: eine Verkehrsrechtskanzlei prüft ihre Kanzleiwebsite
Erfundenes Beispiel. Eine Einzelanwältin für Verkehrs- und Versicherungsrecht in einer Mittelstadt, eine Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit. Die Website ist sechs Jahre alt, ein Webbetreuer pflegt sie auf Zuruf. Die Fachangestellte macht den Test an einem Freitagnachmittag.
| Punkt | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| 1 Handy | Lesbar, aber das Menü verdeckt beim Öffnen die Telefonnummer. | Menü schließt nach dem Tippen. |
| 2 Ladezeit | Leistungswert unter 50, erster Hinweis: Startbild zu groß. | Startbild verkleinert; Wert über 90. |
| 3 Verschlüsselung | https vorhanden, aber „http://“ leitet nicht um. | Umleitung eingerichtet. |
| 4/5 Kontaktweg | Telefonnummer nur im Kopfbild, nicht antippbar. | Nummer als Text mit Telefon-Link auf jeder Seite. |
| 6 Formular | Anfrage geht an das Postfach einer vor einem Jahr ausgeschiedenen Mitarbeiterin; keine Bestätigung. | Ziel ist das Kanzleipostfach, Bestätigung mit Rückrufzeit. |
| 7 Rechtsgebiete | „Versicherungsrecht“ steht nur im Fließtext der Seite „Über uns“. | Beide Rechtsgebiete als eigene Menüpunkte. |
| 10 Aktualität | Letzte Meldung von 2021, Foto zeigt die frühere Mitarbeiterin. | Meldungen entfernt, Foto ersetzt. |
| Z1 fremde Server | Schrift kommt von fonts.gstatic.com, Karte wird beim Aufruf geladen. | Schrift auf dem eigenen Server, Karte durch einen Link auf den Kartendienst ersetzt. |
Die Anfragen der letzten Monate lagen ungelesen im alten Postfach; die Fachangestellte rief die Absender an. Die Mängel gingen mit der Mailvorlage aus der Prüfliste an den Webbetreuer, mit Frist von vier Wochen. Seitdem steht der Test vierteljährlich im Kalender, und nach jeder Personaländerung wird zuerst das Formular geprüft. Die Werte im Fall sind Stufen, keine Messzahlen; eine erfundene Zahl wäre keine Information.
In der Kanzlei mit mehreren Berufsträgern
Mit mehreren Berufsträgern wird die Website zur Sammlung von Profilen, und die veralten am schnellsten: Wer die Kanzlei verlässt, steht oft noch Monate auf der Seite, wer neu ist, fehlt.
- Ein Aufbau für alle Profile: Foto, Rechtsgebiete, Durchwahl, E-Mail, Sprachen.
- Zuständigkeit und Beschluss: Die Büroleitung macht den Test und prüft die Profile. Jede Berufsträgerin und jeder Berufsträger gibt das eigene Profil frei. Eine benannte Partnerin oder ein Partner beauftragt den Webbetreuer. Halten Sie im Partnerbeschluss fest, bis zu welchem Betrag sie oder er das allein darf, und lassen Sie sich vor jedem Auftrag die Stunden nennen.
- Das Formular braucht eine Verteilregel: an ein zentrales Postfach, nicht an einzelne Anwälte, damit Anfragen bei Urlaub und Ausscheiden nicht liegen bleiben.
- Aufwand, Rechnung für zehn Berufsträger mit unseren Annahmen: Die Büroleitung braucht je Quartal 30 Minuten für den Test und 20 Minuten für zehn Profile, im Jahr also 200 Minuten. Bei 27 Euro je Bürostunde (unsere einheitliche Annahme) sind das 90 Euro. Dazu gibt jeder Berufsträger sein Profil einmal im Jahr in 10 Minuten frei: 100 Minuten zu 167 Euro je Anwaltsstunde (Ziel-Stundensatz aus dem Beitrag Stundensatz kalkulieren), rund 278 Euro. Zusammen etwa 370 Euro im Jahr, gut zwei Anwaltsstunden. Die Kosten des Webbetreuers kommen hinzu.
- Haftung und Versicherung: Klären Sie schriftlich mit Ihrem Versicherer, ob eine bestehende Cyber- oder Vermögensschadenversicherung Schäden aus einer Datenpanne über Formular oder Website abdeckt, und mit dem Webbetreuer, wer Aktualisierungen einspielt.
Wo das nicht passt
„Unsere Mandanten kommen über Empfehlung.“ Für manche Kanzleien stimmt das: Wer nur Stammmandanten oder Unternehmen mit Rahmenvertrag betreut, gewinnt über die Kanzleiwebsite kaum Mandate. Auch eine empfohlene Mandantin sucht die Telefonnummer aber meist über die Suche, oft am Handy. Dann genügen die Punkte 3 bis 6 und 10, etwa 12 Minuten.
Weitere Grenzen:
- Kein Sicherheitstest. Ob die Seite angreifbar ist, zeigt der Test nicht; das gehört zu einer Sicherheitsprüfung.
- Der Leistungswert ist eine Momentaufnahme. Entscheidend ist, ob die Hinweise eine klare Ursache nennen.
- Rechtsfragen bleiben offen. Pflichtangaben, berufsrechtliche Werbegrenzen, Einwilligungen, die Datenschutzerklärung und die Verträge mit Hoster und Webbetreuer (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheit nach § 43e BRAO) prüft diese Liste nicht; dafür sind Ihr Datenschutzbeauftragter, falls bestellt, oder ein Anwalt für IT- und Datenschutzrecht zuständig.
- Mandantenportal und Online-Mandatierung brauchen eine eigene Prüfung.
Was Sie jetzt tun
- Büroleitung, diese Woche: Prüfliste herunterladen (Excel, XLSX) und die zehn Punkte an Startseite, Kontaktseite und einer Rechtsgebietsseite durchgehen.
- Büroleitung, am selben Tag: Testanfrage senden und im Blatt „Testanfrage“ festhalten.
- Büroleitung oder Webbetreuer, binnen einer Woche: Zusatzpunkte Z1 bis Z4.
- Inhaber oder zuständiger Partner, binnen einer Woche: alle Punkte mit „nachbessern“ mit der Mailvorlage (Blatt „Mail an Webbetreuer“) schicken, Frist vier Wochen.
- Jede Berufsträgerin und jeder Berufsträger, bis Monatsende: eigenes Profil prüfen und freigeben (Blatt „Profile“).
- Büroleitung, nach Ablauf der Frist, dann vierteljährlich und nach jedem Personalwechsel: Test wiederholen, Formular zuerst.
- Inhaber, wenn Fragen zu Cookies, Einwilligung oder Pflichtangaben auftauchen: Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt für Datenschutzrecht einschalten.
Kurzfassung der Mail an den Webbetreuer (vollständig in der Vorlage):
Betreff: Website der Kanzlei – Bitte um Nachbesserung bis [Datum]
Guten Tag [Name], wir haben am [Datum] unsere Website geprüft. Bitte beheben Sie die Punkte in der beigefügten Liste bis [Datum, vier Wochen] und nennen Sie uns vorher Ihren Aufwand in Stunden. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, wann System und Erweiterungen zuletzt aktualisiert wurden und an welche Adresse das Kontaktformular sendet.
Vorlage: der 30-Minuten-Test
30-Minuten-Test herunterladen (Excel, XLSX) – keine Makros. Blätter: 30-Minuten-Test (zehn Punkte und vier Zusatzpunkte, je mit Prüfschritt, Ergebnis, Wer und Bis wann), Testanfrage, Profile (eine Zeile je Berufsträger), Mail an Webbetreuer (Text mit Frist), Hinweise (Werkzeuge mit Datenschutzhinweis, Begriffe, weitere Werte zur Ladezeit und Verschlüsselung). Beispielzeilen aus dem Fall überschreiben Sie in den gelben Zellen.
Die Prüfliste ist ein Arbeitshilfsmittel und ersetzt weder eine Sicherheitsprüfung noch eine Rechtsberatung. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Vorlagen von ratg.de.
Quellen
Alle abgerufen am 28.10.2026.
- Google: Web Vitals (web.dev); PageSpeed Insights, About; Mobile-first indexing best practices (Google Search Central)
- BSI: TR-02102-2, Verwendung von Transport Layer Security (TLS), Version 2026-01; TR-03182 Email Authentication (englisch)
- Recht: Art. 28 und 32 DSGVO; BRAO § 43a und § 43e; TDDDG § 25; LG München I, Urteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20 (BAYERN.RECHT; K&R 2022, 865)