Organisation und Abläufe · Leitfaden

Kanzleiumzug planen: Zeitplan und Checkliste

Von Redaktion ratg.deStand: 18 Min. Lesezeit

Wie gelingt ein Kanzleiumzug, ohne dass Fristen, Post oder das beA hängen bleiben? Mit einem Plan, der zwölf Wochen vor dem Umzugstag beginnt und rückwärts rechnet; die Checkliste zum Herunterladen enthält ihn mit Musterschreiben. Das beA bleibt bestehen, weil es an die Person gebunden ist; die Kammer müssen Sie aber unverzüglich informieren, damit das Anwaltsverzeichnis die neue Anschrift zeigt. Die eigentliche Gefahr ist Papier: Förmliche Zustellungen an die alte Anschrift sendet die Post in eine andere Gemeinde nur nach, wenn der Absender das verfügt hat.

Auf dieser Seite: Anzeige an die Kammer · Zeitplan · Allein in der Kanzlei · beA, Post und Telefon · Technik · Akten · Umzugstag · Fall · Checkliste · Mehrere Berufsträger · Was Sie jetzt tun · Wo das nicht passt

Kanzleisitz verlegen: was Sie der Kammer anzeigen

Wer seine Kanzlei verlegt, muss das der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzeigen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 BRAO). „Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Pflicht trifft jede Anwältin und jeden Anwalt, deren Kanzleianschrift sich ändert, auch angestellte: Ihre Kanzlei ist die des Arbeitgebers. Viele Kammern sprechen von Kanzleisitzverlegung und haben ein Formular für geänderte Kanzleidaten.

Die Kammer trägt die neue Anschrift in ihr Verzeichnis ein (§ 31 Abs. 3 Nr. 2 und 4 BRAO), und zwar unverzüglich, nachdem sie davon erfahren hat und ihr die nötigen Nachweise vorliegen (§ 3 Satz 3 RAVPV). Aus diesem Verzeichnis speist sich das bundesweite Anwaltsverzeichnis, das Gerichte und Behörden nutzen (§ 31 Abs. 1 und 2 BRAO).

Anderer Kammerbezirk. Liegt die neue Kanzlei im Bezirk einer anderen Kammer, reicht die Anzeige nicht. Sie beantragen die Aufnahme in die neue Kammer; sie nimmt Sie auf, sobald Sie die Verlegung nachgewiesen haben, und mit der Aufnahme endet die Mitgliedschaft in der alten (§ 27 Abs. 3 BRAO). Stellen Sie den Antrag früh und fragen Sie, welchen Nachweis die Kammer verlangt, etwa den Mietvertrag.

Gesellschaft. Für eine Berufsausübungsgesellschaft gilt die Anzeige entsprechend (§ 59m Abs. 2 BRAO). Verlegt eine zugelassene Gesellschaft, etwa eine GmbH oder eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, ihren Sitz in einen anderen Kammerbezirk, gilt auch die Aufnahmeregel (§ 59m Abs. 3 BRAO).

Zeitplan: zwölf Wochen bis zum Umzugstag

Der Plan für den Kanzleiumzug rechnet rückwärts vom Umzugstag (Woche 0): ein Tag ohne Fristablauf und Gerichtstermin, nicht das Monats- oder Quartalsende, möglichst ein Freitag, damit das Wochenende zum Aufbauen bleibt. Die Tabelle zeigt die Hauptschritte, die Excel-Vorlage jeden einzeln.

Woche Was Wer
12 vorher Umzugstag festlegen; Kammerbezirk prüfen; Budget; eine Person führt das Projekt Inhaber
12 vorher Verträge umziehen oder kündigen: Telefon und Internet, Strom, Reinigung, Versicherungen Büroleitung
10 vorher IT-Plan: Leitung am neuen Ort vor dem Umzugstag geschaltet und getestet; Sicherung; zweiter beA-Arbeitsplatz Inhaber mit IT
10 vorher Aktenbestand sichten: mitnehmen, einlagern, vernichten Büroleitung
8 vorher Umzugsfirma auswählen, Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht; bei anderem Kammerbezirk Aufnahme beantragen Inhaber
8 vorher Briefbogen, Stempel, Vorlagen, Signaturen, Vollmacht, Datenschutzinformation, Impressum mit „ab …“ vorbereiten Büroleitung
6 vorher Liste, wen Sie informieren; Anzeige an die Kammer vorbereiten Büroleitung, alle Anwälte
4 vorher Schreiben „Neue Anschrift ab …“ fertig; Nachsendeauftrag erteilen Büroleitung
3 vorher Fristen und Termine der Umzugswoche: alles vorziehen, keine Termine am Umzugstag, Vertretung festlegen alle
2 vorher Akten packen, Kartons nummerieren, Kartonliste führen; Fristakten in eine eigene Kiste Büroleitung
1 vorher Anzeige an die Kammer; Schreiben versenden; Hinweis auf der Website; Ansage für das Telefon; IT am neuen Ort testen alle Anwälte, Büroleitung
0 Umzugstag: beA morgens und nachmittags abrufen, alter Briefkasten mittags und abends, Kartons gegen Liste zählen alle
1 danach Anwaltsverzeichnis prüfen; kommt die Nachsendung an? Büroleitung
4 danach Rückläufer, Post an die alte Anschrift, Online-Verzeichnisse; mindestens fünf Werktage vor Ablauf der Nachsendung einen neuen Auftrag erteilen Büroleitung

Der längste Vorlauf steckt oft nicht im Möbelwagen, sondern im Telefon- und Internetanschluss. Ein Recht, den Vertrag zu gleichen Bedingungen an den neuen Ort mitzunehmen, haben Verbraucher, die umziehen (§ 60 Abs. 1 TKG), und nach § 71 Abs. 3 TKG auch Kleinst- und kleine Unternehmen, sofern sie nicht ausdrücklich auf diese Rechte verzichtet haben. Ob das bei Ihnen gilt, steht im Vertrag. Bietet der Anbieter die Leistung am neuen Ort nicht an, können Sie mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG).

Allein in der Kanzlei: das Minimum

Wer allein arbeitet, braucht nicht alle 41 Schritte der Vorlage. Diese zehn dürfen nicht ausfallen:

  1. Umzugstag ohne Frist und Termin, Vertretung für diesen Tag.
  2. Anschluss am neuen Ort in Woche 12 bestellen, Rufnummer klären.
  3. Fristen der Umzugswoche vorher erledigen.
  4. Alle anschreiben, die noch Papier schicken (Gerichte mit Papierakten, Jugendamt, Behörden, Gegner ohne Anwalt).
  5. Nachsendeauftrag spätestens fünf Werktage vorher, mit allen Namen.
  6. Anzeige an die Kammer.
  7. Briefbogen, Vollmacht, Mandatsbedingungen, Signatur, Impressum.
  8. Datensicherung vor dem Abbau.
  9. Am Umzugstag beA zweimal abrufen, alten Briefkasten leeren.
  10. Eine Woche danach Anwaltsverzeichnis und Nachsendung prüfen.

Mit dem Musterschreiben und der Vorlage sind das nach Schätzung der Redaktion zwei bis drei Arbeitstage.

beA, Post und Telefon umstellen

beA-Adresse ändern: was die Kammer macht, was Sie machen

Das beA ist an die Person gebunden, nicht an die Kanzlei. Karte und Postfach behalten Sie; Sie melden nur die neuen Kanzleidaten der Kammer, damit Anwaltsverzeichnis und beA-Verzeichnis aktualisiert werden (Rechtsanwaltskammer Hamburg, Hinweise zum beA).

Selbst prüfen sollten Sie die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen. Ist dort nur die Adresse aus dem Anwaltsverzeichnis hinterlegt, ändert sie sich mit der Meldung an die Kammer; eine abweichende Adresse tragen Sie in den Einstellungen unter „Profilverwaltung“, „Persönliche Benachrichtigungen“ selbst ein (Rechtsanwaltskammer Hamburg). Wer am Umzugstag ins beA will, braucht einen Arbeitsplatz mit Karte und Kartenleser oder mit Softwarezertifikat, der nicht in einem Karton liegt. Wie Karten, Zertifikate und Rechte im Team verteilt sind, steht im Beitrag beA im Team: Karten, Zertifikate, Rechte.

Nachsendeauftrag, förmliche Zustellungen und das Schreiben „Neue Anschrift“

Der Nachsendeservice der Deutschen Post kostet für Geschäftskunden 51,90 Euro für sechs Monate, online beauftragt (54,90 Euro über eine Poststation, inklusive Umsatzsteuer). Er muss spätestens fünf Werktage vor Beginn beauftragt sein; einen Eilauftrag gibt es für geschäftliche Nachsendungen nicht. Nachgesandt wird nur, was zu den Namen und der Anschrift im Auftrag passt (Deutsche Post, Häufige Fragen zum Nachsendeservice). Tragen Sie alle Namen ein, unter denen Post kommt, ausgeschrieben und ohne Kürzel wie „RAin“: Kanzlei und jede Anwältin, jeden Anwalt.

Zwei Grenzen machen den Nachsendeauftrag für Kanzleien unsicher (beide laut Deutsche Post):

  • Förmliche Zustellungen (Postzustellungsaufträge, die gelben Umschläge) sendet die Post außerhalb der Gemeinde nur weiter, wenn der Absender das vorab verfügt hat. Zieht die Kanzlei in einen anderen Ort, kommen sie in der Regel nicht nach.
  • Schreibt ein Absender „Nicht nachsenden“ auf den Brief, wird nicht nachgesandt. Pakete sendet die Post nicht nach.

Gerichte stellen Anwälten heute meist elektronisch zu; Anwälte müssen dafür einen sicheren Übermittlungsweg eröffnet haben (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Papier kommt vor allem von Behörden, Gerichtsvollziehern, Gegnern ohne Anwalt und Mandanten. Das Berufsrecht verlangt neben der Anzeige an die Kammer nicht, Gerichte und Behörden einzeln anzuschreiben. Wer aber in laufenden Verfahren Papier bekommt, schreibt diese Stellen vor dem Umzug mit Aktenzeichen an. Geht ein gelber Umschlag verloren, weil die neue Anschrift dort nicht bekannt war, geht das in der Regel zu Lasten der Kanzlei und über § 85 Abs. 2 ZPO auch des Mandanten.

Muster: Schreiben an Behörden und Gerichte (in der Vorlage auch für Mandanten und als E-Mail):

Betreff: Neue Anschrift unserer Kanzlei ab [Datum] – Ihr Zeichen [Aktenzeichen], unser Zeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab [Datum] ist unsere Kanzlei unter folgender Anschrift erreichbar: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]. [Falls zutreffend:] Telefon, Telefax, E-Mail und beA bleiben unverändert. Bitte richten Sie Schreiben und Zustellungen in der oben genannten Sache ab diesem Tag an die neue Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen

[Name], Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Telefon

Legen Sie fest, wohin die Kanzleinummer am Umzugstag umgeleitet wird (etwa auf das Mobiltelefon der Büroleitung), und nennen Sie in der Ansage, ab wann die Kanzlei wieder voll erreichbar ist; einen Ansagetext enthält das Blatt „Muster“ der Checkliste. Was Mandanten an Rückrufzeiten erwarten, steht unter Erreichbarkeit und Rückrufzeiten.

Briefkopf, Website, Impressum

  • Mandanteninformation: Vor Vertragsschluss müssen Mandanten unter anderem die Anschrift der Niederlassung erhalten (§ 10 Abs. 1 BORA); welche Angaben das sind, regelt § 2 Abs. 1 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), bei neuem Kammerbezirk auch die zuständige Kammer (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 DL-InfoV). Das betrifft Mandatsbedingungen, Vollmacht, Aufnahmebogen und Mandatsbestätigung.
  • Website: Das Impressum nennt die Anschrift der Niederlassung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) und bei neuem Kammerbezirk die neue Kammer (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG).
  • Datenschutz: Datenschutzinformation (Art. 13 Abs. 1 DSGVO) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) nennen die Kontaktdaten der Kanzlei.
  • Finanzamt: Bei Einzelanwalt und Partnerschaft ist die Verlegung der freiberuflichen Tätigkeit dem nach § 19 AO zuständigen Finanzamt mitzuteilen (§ 138 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO); das Weitere klärt die Steuerberatung.

Technik: E-Mail, Geräte, Empfängerliste

Leitung und Datensicherung stehen im Zeitplan.

  • E-Mail: Liegt das Postfach beim Hoster, ändert der Umzug nichts. Ein Mailserver im Büro ist während des Umzugs nicht erreichbar; klären Sie mit der IT-Betreuung, wohin Mails dann gehen.
  • Geräte: Drucker, Scanner und Kartenleser bekommen oft neue Netzwerkadressen; ein Netzwerkplan spart den halben Montag.
  • Empfängerliste: Die meisten Kanzleiprogramme geben die Beteiligten der laufenden Akten als Liste aus; daraus wird ein Serienbrief mit Aktenzeichen. Ein Sprachmodell kann beim Entwurf des Schreibens helfen; dafür braucht es keine Mandantendaten. Sollen doch Namen oder Aktenzeichen hinein, dann nur in einen Dienst, mit dem ein Vertrag nach § 43e BRAO und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) besteht; wird der Dienst im Ausland erbracht, muss der Schutz der Geheimnisse dort vergleichbar sein (§ 43e Abs. 4 BRAO).

Akten und Verschwiegenheit beim Umzug

Der Umzug ist der beste Anlass, den Aktenbestand zu sichten; dazu gibt es einen eigenen Fall Fall: eine Kanzlei zieht um und verliert ihren Archivkeller und eine Übersicht, was Sie scannen, aufbewahren oder vernichten dürfen. Hier geht es um den Transport.

Die Umzugsfirma ist ein Dienstleister im Sinne des Berufsrechts, sobald sie Zugang zu Akten hat. Sie müssen sie sorgfältig auswählen, und der Vertrag braucht Textform. Darin verpflichten Sie die Firma zur Verschwiegenheit, mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, beschränken ihre Kenntnis auf das Nötige und regeln, ob sie Subunternehmer einsetzen darf; wenn ja, muss sie diese ebenfalls in Textform verpflichten (§ 43e Abs. 2 und 3 BRAO). Ob für das bloße Tragen verschlossener Kartons zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nötig ist, ist nicht geklärt. Die Datenschutzkonferenz nennt den Postdienst für den Brieftransport als Beispiel ohne Auftragsverarbeitung; zu Umzugsfirmen äußert sie sich nicht (Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 13). Ein kurzer Vertrag nach § 43e BRAO ist der sichere Weg, und für die Sicherheit beim Transport sorgen Sie in jedem Fall selbst (Art. 32 DSGVO).

Packen ohne Namen. Kartons verschlossen, außen nur eine Nummer, keine Mandantennamen. Eine Kartonliste hält fest, welche Akten in welchem Karton liegen, etwa „Karton 14: Akten 2026/0101 bis 2026/0135, keine Fristakte“. Akten mit Fristen in den nächsten zwei Wochen kommen in eine eigene Kiste, die mit einer Person der Kanzlei fährt, nicht im Möbelwagen (Empfehlung der Redaktion).

Wenn ein Karton fehlt. Ein verlorener Aktenkarton ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Sie ist der Datenschutzaufsicht unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem sie bekannt wurde, zu melden, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Ist das Risiko hoch, etwa bei Gesundheitsdaten in sozialrechtlichen Akten, müssen in der Regel auch die betroffenen Mandanten benachrichtigt werden (Art. 34 DSGVO). Dokumentieren Sie jede solche Verletzung, auch wenn Sie nicht melden (Art. 33 Abs. 5 DSGVO). Die Kartonliste ist dann die Grundlage, um zu sagen, welche Mandanten betroffen sind.

Haftung der Umzugsfirma. Für Verlust oder Beschädigung haftet sie nach dem Gesetz nur bis 620 Euro je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Bei 30 Kubikmetern sind das höchstens 18.600 Euro. Für Schäden, die darauf zurückgehen, dass Sie die Kartons selbst gepackt haben, oder an Urkunden kann die Haftung ganz entfallen (§ 451d Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB). In ihren Bedingungen darf die Firma gegenüber der Kanzlei auch einen anderen Höchstbetrag vorsehen, wenn sie darauf hinweist (§ 451h Abs. 2 HGB). Server, Kopierer und Notebooks können mehr wert sein; ob Ihre Inventarversicherung den Transport deckt, steht in Ihren Bedingungen.

Fristen am Umzugstag

Fristen laufen am Umzugstag weiter. Wer eine Frist versäumt, weil Rechner in Kartons lagen, wird kaum Wiedereinsetzung bekommen, also die Erlaubnis, die versäumte Handlung nachzuholen: Sie setzt voraus, dass die Partei ohne Verschulden verhindert war (§ 233 ZPO), und das Verschulden des Anwalts zählt wie das der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO). Ein Umzug ist planbar.

Auch die Ersatzeinreichung, also der Schriftsatz auf Papier oder per Fax statt über das beA, ist kein Plan B. Sie ist nur zulässig, wenn die elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, und das müssen Sie glaubhaft machen (§ 130d Satz 2 und 3 ZPO). Nach der Gesetzesbegründung kommt es nicht darauf an, ob die Störung beim Gericht oder in der Kanzlei liegt; zugleich müssen Anwälte die nötige Technik vorhalten und Ausfälle unverzüglich beheben (BT-Drs. 17/12634, S. 27 f.). Technik, die Sie für den Umzug selbst abbauen, ist keine Störung. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Deshalb erledigen Sie die Fristen der Umzugswoche vorher.

Eine Person ist am Umzugstag für Posteingang und beA zuständig wie an jedem anderen Tag; Empfangsbekenntnisse, mit denen Sie Zustellungen bestätigen, sind unverzüglich zu erteilen (§ 14 BORA). Wie das sonst geregelt ist, steht unter Posteingang in der Kanzlei. Wer sich für den Umzugstag vertreten lässt, findet Übergabe und beA-Rolle im Beitrag Urlaubsvertretung als Anwalt.

Fall: eine Kanzlei mit vier Personen zieht um

Erfundenes Beispiel. Eine Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht: der Inhaber, eine angestellte Anwältin, eine Fachangestellte als Büroleitung und eine Auszubildende. Sie zieht aus einer Etage in der Innenstadt in größere Räume in der Nachbargemeinde, neun Kilometer entfernt, im selben Kammerbezirk. 270 Akten laufen; die abgeschlossenen hat die Büroleitung vorher gesichtet. Umgezogen wird an einem Freitag.

Worauf es hier ankommt. Viele Bescheide kommen von Jobcentern, der Rentenversicherung und Krankenkassen auf Papier, ein Teil davon förmlich zugestellt. Weil die Kanzlei die Gemeinde wechselt, kämen diese Zustellungen in der Regel nicht nach (Deutsche Post). Die Büroleitung zieht deshalb in Woche 6 alle Behörden aus den laufenden Akten und schreibt sie in Woche 1 mit Aktenzeichen an. Zwei Berufsträger, zwei Anzeigen an die Kammer; beide gehen in der Woche vor dem Umzug mit dem Tag ab, ab dem die neue Anschrift gilt, und mit der Bitte, das Datum vorzumerken.

Die Rechnung. Die Kanzlei hat ihren internen Aufwand vorher geschätzt (Annahmen der Redaktion, Bürostunde 27 Euro):

Aufgabe Ansatz Bürostunden
Projekt führen, Verträge umziehen oder kündigen pauschal 6
Vorlagen, Signaturen, Briefbogen, Website umstellen pauschal 8
Liste, wen informieren, aus der Kanzleisoftware ziehen und bereinigen pauschal 4
Schreiben entwerfen; 120 Briefe (3 Minuten), 240 E-Mails und beA-Nachrichten (1 Minute) 2 + 6 + 4 12
270 laufende Akten packen und in die Kartonliste eintragen 2 Minuten je Akte 9
Umzugstag: Büroleitung und Auszubildende 2 × 8 Stunden 16
Auspacken, Kartons gegen die Liste prüfen 1 Minute je Akte 4,5
Nachkontrolle in den vier Wochen danach pauschal 3
Summe 62,5

62,5 Bürostunden × 27 Euro = 1.687,50 Euro. Dazu kommen Sachkosten: zwei Nachsendeaufträge für zusammen zwölf Monate (2 × 51,90 = 103,80 Euro) und Porto für 120 Standardbriefe zu je 0,95 Euro (Briefpreis der Deutschen Post), also 114,00 Euro. Zusammen 1.905,30 Euro ohne Umzugsfirma, Miete und Technik. Der Inhaber setzt für sich zwölf Stunden an (Umzugsfirma, Kammer, IT, Fristenplan), die angestellte Anwältin sechs: 18 Anwaltsstunden, beim Zielsatz von 167 Euro (Annahme der Redaktion) 3.006 Euro Umsatz, der in diesem Monat fehlt. Wie die Kanzlei solche größeren Ausgaben einplant, steht im Beitrag Finanzplanung der Kanzlei.

Was die Rechnung zeigt. Nicht das Packen (9 Stunden) kostet am meisten, sondern Umzugstag und Informieren (je 16 Stunden) – Letzteres fällt in die Umzugswoche, wenn die Empfängerliste zu spät gezogen wird.

Checkliste Kanzleiumzug zum Herunterladen

Checkliste Kanzleiumzug herunterladen (Excel, XLSX) – keine Makros. Das Blatt „Zeitplan“ hat 41 Schritte von Woche 12 vor bis Woche 4 nach dem Umzug, je mit Grundlage; tragen Sie Ihren Umzugstag ein, rechnet es zu jedem Schritt das Datum aus. Dazu kommen „Wen informieren“ (30 Stellen), eine Kartonliste, die Musterschreiben mit Telefonansage und die Rechnung für den Fall und für zehn Berufsträger. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Vorlagen von ratg.de.

In der Kanzlei mit mehreren Berufsträgern

Wer entscheidet. Wer über Umzug, Mietvertrag und Budget beschließt, steht im Gesellschaftsvertrag; fehlt eine Regel, ist die Zustimmung aller Partner der sichere Weg. Vorschlag der Redaktion: In Woche 12 beschließen die Partner schriftlich über Umzugstag, Budget (intern, Umzugsfirma, doppelte Miete, Rückbau der alten Räume), Projektleitung und Vertretung am Umzugstag. Danach entscheidet die Projektleitung, Büroleitung und ein Partner, im Rahmen des Budgets allein; Verträge unterschreibt ein vertretungsbefugter Partner oder wer dafür Vollmacht hat.

Wer anzeigt. Jede Anwältin und jeder Anwalt zeigt die Verlegung an (§ 27 Abs. 2 BRAO); die Gesellschaft zeigt zusätzlich für sich selbst an (§ 59m Abs. 2 BRAO). Bei zehn Berufsträgern sind das elf Anzeigen. Die Büroleitung bereitet sie gesammelt vor, jeder unterschreibt seine.

Fristen und Vertretung. Jeder Berufsträger meldet bis Woche 3 die Fristen und Termine seines Dezernats, also seines Arbeitsbereichs, für die Umzugswoche. Für den Umzugstag vertreten sich feste Paare, wie bei der Urlaubsvertretung.

Aufwand und Ausfall. Eine Kanzlei mit zehn Berufsträgern, 1.500 laufenden Akten und 1.360 Empfängern (400 per Post) kommt mit denselben Ansätzen auf 193 Bürostunden, also 5.211 Euro, dazu 483,80 Euro Porto und Nachsendung. Teurer ist die Anwaltszeit: 20 Stunden für den Projektpartner, für die neun anderen je 2 Stunden für Anzeige, Fristen und eigenen Arbeitsplatz und für alle zehn ein halber Tag ohne abrechenbare Arbeit am Umzugstag ergeben 78 Anwaltsstunden, beim Zielsatz von 167 Euro 13.026 Euro. Zusammen rund 18.720 Euro, gut 1.870 Euro je Berufsträger. Die doppelte Miete kommt dazu und kann der größte Einzelposten sein.

Register (nur Gesellschaft). Bei der GmbH ist schon die neue Geschäftsanschrift zum Handelsregister anzumelden (§ 31 Abs. 1 HGB, § 10 Abs. 1 GmbHG), auch wenn der Ort gleich bleibt. Wechselt der Ort, ändert sich meist auch der Sitz: Er steht im Gesellschaftsvertrag (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG, § 4a GmbHG), und eine zugelassene Gesellschaft muss ihre Kanzlei am Sitz haben (§ 59m Abs. 1 BRAO). Dann ist der Gesellschaftsvertrag zu ändern und die Änderung anzumelden; sie wirkt erst mit der Eintragung (§ 54 Abs. 1 und 3 GmbHG). Bei der Partnerschaft sind Änderungen von Name und Sitz zum Partnerschaftsregister anzumelden (§ 4 Abs. 1 Satz 3 PartGG). Das braucht Vorlauf beim Notar; planen Sie es in Woche 8 ein.

Haftung, Versicherung, Datenschutz. Die Berufshaftpflicht deckt Fehler in Mandaten, nicht verlorene Geräte; ob sie die neue Anschrift wissen muss, steht in den Bedingungen. Wechselt die Kanzlei das Bundesland, wechselt die Datenschutzaufsicht (§ 40 Abs. 1 BDSG). Ist eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter benannt, teilen Sie der neuen Aufsicht die Kontaktdaten mit und passen die veröffentlichten an (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).

Was Sie jetzt tun

  1. Inhaber, sobald der Mietvertrag steht: Umzugstag festlegen (ohne Fristablauf und Termin), Kammerbezirk prüfen, eine Person mit dem Projekt beauftragen; in der Sozietät die Beschlussvorlage.
  2. Büroleitung, in derselben Woche: Checkliste herunterladen (Excel, XLSX), Umzugstag eintragen, jedem Schritt eine Person zuweisen. Telefon- und Internetanbieter nach dem Schalttermin fragen.
  3. Inhaber, acht Wochen vorher: Umzugsfirma mit Vertrag in Textform nach § 43e BRAO, Haftung im Angebot lesen; bei neuem Kammerbezirk den Aufnahmeantrag stellen.
  4. Büroleitung, sechs Wochen vorher: Empfängerliste aus den laufenden Akten ziehen, vor allem Behörden mit Papierpost; Musterschreiben anpassen.
  5. Alle Berufsträger, drei Wochen vorher: Fristen und Termine der Umzugswoche melden und vorziehen.
  6. Alle Berufsträger, in der Woche vor dem Umzug: Anzeige an die Kammer mit dem Tag, ab dem die neue Anschrift gilt; fragen Sie die Kammer, ob sie das Datum vormerkt. Sonst zeigen Sie am Umzugstag an, spätestens unverzüglich danach. Schreiben an Behörden, Gegner und Mandanten versenden.
  7. Büroleitung, eine und vier Wochen nach dem Kanzleiumzug: Anwaltsverzeichnis, Nachsendung und Rückläufer prüfen; mindestens fünf Werktage vor Ablauf der sechs Monate einen neuen Nachsendeauftrag erteilen.

Wo das nicht passt

„Zwölf Wochen sind übertrieben, wir ziehen nur zwei Straßen weiter.“ Für einen Umzug in derselben Gemeinde mit demselben Anschluss reichen oft sechs Wochen; die Einschränkung für förmliche Zustellungen gilt außerhalb der Gemeinde (laut Deutsche Post). Nicht kürzer wird, was nicht in Ihrer Hand liegt: Schalttermin des Anschlusses, Druck der Briefbögen, Aufnahme in eine neue Kammer, bei der GmbH die Anmeldung der Geschäftsanschrift.

Nicht abgedeckt sind Zusammenschluss, Wechsel in eine andere Kanzlei, Auflösung einer Sozietät und Zweigstellen; auch deren Errichtung ist anzuzeigen, im anderen Kammerbezirk zusätzlich dort (§ 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO). Satzungs- und Registerfragen klären Sie mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht oder dem Notar.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

Alle abgerufen am 24.10.2026; Gesetze in der Fassung von gesetze-im-internet.de.

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