Was braucht eine neue Mitarbeiterin in den ersten zehn Tagen, damit sie sicher arbeitet und bleibt? Einen Einarbeitungsplan mit drei Dingen: fertige Zugänge am ersten Morgen, eine feste Patin mit eingeplanter Zeit und einen Plan, der die Fristenkontrolle Ihrer Kanzlei vor die erste eigene Frist stellt. Am ersten Tag gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform dazu, mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen – auch wenn die neue Kollegin aus einer anderen Kanzlei kommt. Den Einarbeitungsplan für zehn Tage (Word, DOCX) können Sie herunterladen und anpassen.
Auf dieser Seite: Vor dem ersten Tag · Plan Tag 1 bis 10 · Pflichten am ersten Tag · Patin oder Pate · Gespräch an Tag 10 · Fall · Was eine missglückte Einarbeitung kostet · Mehrere Berufsträger · Was Sie jetzt tun · Wo das nicht passt · Vorlage
Vor dem ersten Tag: Vertrag, Zugänge, Arbeitsplatz
Die Einarbeitung beginnt zwei Wochen vor dem ersten Arbeitstag. Was dann nicht erledigt ist, holt am ersten Tag jemand nebenbei nach – meist die Person, die eigentlich einarbeiten soll.
Vertrag und Nachweisgesetz. Ist der unterschriebene Arbeitsvertrag mit allen wesentlichen Vertragsbedingungen vor dem ersten Tag ausgehändigt, entfällt der gesonderte Nachweis (§ 2 Abs. 5 NachwG). Sonst laufen Fristen ab dem ersten Arbeitstag, die ersten Angaben sind schon an diesem Tag fällig (§ 2 Abs. 1 NachwG); die Vorlage hat dafür eine Zeile.
Zugänge. Legen Sie zwei Wochen vorher fest, welche Rolle die neue Kollegin in der Kanzleisoftware bekommt – also welche Akten und Funktionen sie sehen darf –, und zwar nach ihrer Aufgabe. Ein kopiertes Profil „wie Frau X“ bringt Rechte mit, die niemand mehr überblickt; die Vorlage enthält dafür eine Rechtetabelle je Rolle. Ebenfalls zwei Wochen vorher stoßen Sie den eigenen Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) mit eigenem Sicherheitsmittel an, damit es am ersten Tag vorliegt; welche Rechte sie im Postfach hat, legt ein Anwalt fest (beA im Team). Eine Woche vorher stehen Benutzerkonto, E-Mail und Telefon. Der typische Fehler entsteht genau hier: Der eigene Zugang ist am ersten Tag nicht fertig, also arbeitet die Neue mit Karte und PIN der Anwältin.
Arbeitsplatz und Team. Schlüssel oder Zutritt, Gerät, Drucker, Headset; dem Team sagen, wer kommt, was sie macht und wer sie einarbeitet. Und: die Patin bekommt für die zehn Tage je zwei Stunden im Kalender frei (mehr dazu).
Der Einarbeitungsplan: Tag 1 bis 10
Die Tage sind Arbeitstage. Die Reihenfolge folgt einer Regel: Erst kommt, was schiefgehen kann, ohne dass es jemand merkt (Verschwiegenheit, Fristen, Posteingang), dann das, was man durch Wiederholung lernt (Schriftverkehr, Abrechnung).
| Tag | Ziel | Inhalte | Wer |
|---|---|---|---|
| 1 | Ankommen, Pflichten, Zugänge | Begrüßung, Rundgang, Arbeitsplatz; Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Datenschutz-Unterweisung (unten); eigene Zugänge übernehmen, Passwörter selbst setzen; wer bei Fristsachen und Notfällen entscheidet | Inhaber/in, Patin |
| 2 | Kanzleisoftware und Akte | Akte suchen und anlegen, Kollisionsprüfung zeigen, Ablage, Papierpost mitlaufen | Patin |
| 3 | Fristenkontrolle dieser Kanzlei | Wer notiert, wer prüft, welche Vorfrist, wie gestrichen wird; zusehen und mitlesen, noch nichts allein eintragen | Patin, Anwalt |
| 4 | Elektronischer Posteingang, KI | beA mit eigenem Zugang: Eingänge sichten, zuordnen, vorlegen; was nur der Anwalt erledigt. Regeln für KI-Werkzeuge und Grundteil der KI-Schulung, falls es sie gibt | Patin |
| 5 | Telefon und Mandanten | Telefonnotiz, Rückruf, was am Telefon gesagt werden darf; Zwischengespräch 15 Minuten | Patin |
| 6 | Schriftverkehr | Vorlagen der Kanzlei, Briefkopf, Aktenvermerk, Zeichnung und Versand | Patin |
| 7 | Abrechnung und Zeiten | Zeiterfassung, Rechnungsentwurf vorbereiten, Zahlungseingänge zuordnen | Patin oder Büroleitung |
| 8 | Erste eigene Aufgaben | ein Dezernat (die Akten eines Anwalts) einen Tag betreuen; die Patin prüft jeden Vorgang | Patin |
| 9 | Selbstständig mit Stichprobe | Aufgaben aus Tag 2 bis 8 allein; Patin prüft stichprobenweise | Patin |
| 10 | Gespräch, nächste Schritte | 30 Minuten Gespräch (unten); Verschwiegenheit noch einmal ansprechen; Ziele bis zum Gespräch nach drei Monaten | Inhaber/in, Patin |
Zwei Regeln stehen über dem Plan. Erstens: Fristen trägt die neue Kollegin erst allein ein, wenn die Patin oder der Anwalt das ausdrücklich freigegeben hat, frühestens an Tag 9. Zweitens: Kommt sie mit Erfahrung, werden Tag 2 und Tag 7 kürzer. Tag 1 und Tag 3 nicht. Gerade erfahrene Kräfte bringen eine Fristenroutine mit, die in der alten Kanzlei richtig war und in Ihrer falsch sein kann (siehe Fall).
Kurze Spur für die Einzelkanzlei ohne Patin. Ohne zweite Fachangestellte arbeitet die Inhaberin selbst ein. Tag 1, Tag 3 und Tag 10 übernimmt sie persönlich, je etwa zwei Stunden (unsere Annahme); an den übrigen Tagen genügen eine halbe Stunde Rückfragen am Ende des Tages und eine schriftliche Kanzleiorganisation, in der die neue Kollegin nachlesen kann. Fristen trägt auch hier niemand allein ein, bevor die Inhaberin das freigegeben hat; die ersten eigenen Fristen prüft sie danach noch gegen.
Pflichten am ersten Tag: Verschwiegenheit und Datenschutz
Die berufsrechtliche Pflicht. Der Anwalt „hat die von ihm beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sie dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren“ (§ 43a Abs. 2 Satz 4 BRAO). Einen Zeitpunkt nennt das Gesetz nicht; unser Vorschlag: am ersten Tag, vor der ersten Akte. Fünf Punkte gehen in der Praxis oft durcheinander:
- Wer: alle beschäftigten Personen, also auch Teilzeit- und Minijobkräfte. Gleich stehen Personen, die in einer berufsvorbereitenden oder sonstigen Hilfstätigkeit mitwirken, etwa Praktikanten oder unentgeltlich mithelfende Angehörige (§ 43a Abs. 2 Satz 6 BRAO). Auch Auszubildende verpflichten Sie: Sie sind beschäftigte Personen oder stehen ihnen nach Satz 6 gleich.
- Wer nicht: Referendare und angestellte Personen, die selbst denselben Anforderungen an die Verschwiegenheit unterliegen wie der Anwalt, etwa eine angestellte Rechtsanwältin (§ 43a Abs. 2 Satz 7 BRAO).
- Neu kommt neu: Die Verpflichtung beim früheren Arbeitgeber zählt nicht; eine Fachangestellte aus einer anderen Kanzlei verpflichten Sie neu. Die einzige Erleichterung gilt bei gemeinschaftlicher Berufsausübung (unten).
- Form: Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist, hier also die verpflichtende Anwältin oder der verpflichtende Anwalt (§ 126b BGB). Eine Unterschrift ist nicht nötig, eine Empfangsbestätigung aber Ihr Nachweis.
- Nicht nur einmal: Der Anwalt hat zudem „in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht hinzuwirken“ (§ 43a Abs. 2 Satz 5 BRAO). Deshalb steht das Thema an Tag 10 erneut im Plan und danach einmal im Jahr.
Ein Satz im Arbeitsvertrag („Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit“) reicht als Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem Wortlaut nicht, wenn die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen fehlt. Einen fertigen Verpflichtungstext finden Sie hier bewusst nicht; die Vorlage nennt die Punkte, die hineingehören. Ein öffentliches Kammer-Muster haben wir nicht gefunden; fragen Sie Ihre Kammer.
Die strafrechtlichen Folgen, über die Sie belehren. Offenbart eine Mitarbeiterin unbefugt ein fremdes Geheimnis aus ihrer Tätigkeit, drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 Abs. 4 Satz 1 StGB), gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahre (Abs. 6). Wer ein solches Geheimnis unbefugt verwertet, es also etwa wirtschaftlich nutzt, dem drohen ebenfalls bis zu zwei Jahre (§ 204 StGB). Den Anwalt selbst bedroht § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB mit Strafe, wenn er nicht dafür gesorgt hat, dass eine „sonstige mitwirkende Person“ zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, und diese dann unbefugt ein Geheimnis offenbart. Ob eigene Angestellte darunter fallen, ist nach dem Wortlaut zweifelhaft: Abs. 3 unterscheidet die berufsmäßig tätigen Gehilfen von den sonstigen mitwirkenden Personen. Sicher ist die Pflicht nach § 43a BRAO.
Abgrenzung Dienstleister. IT-Betreuer, Schreibbüro oder externer Telefondienst sind keine Mitarbeiter; für sie gilt ein Vertrag in Textform mit eigener Verpflichtung (§ 43e Abs. 3 BRAO), bei Zugriff auf personenbezogene Daten meist zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), nicht die Einarbeitung.
Datenschutz als eigener Punkt. Nach der DSGVO dürfen Beschäftigte personenbezogene Daten nur auf Weisung verarbeiten (Art. 29 DSGVO; Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Die Unterweisung am ersten Tag erklärt, was das bei Ihnen heißt: private Geräte und Speicher, Weiterleitung von E-Mails, welche KI-Werkzeuge erlaubt sind (vertieft an Tag 4), wem man eine Datenpanne meldet. Machen Sie beides im selben Termin, aber dokumentieren Sie es getrennt.
Patin oder Pate: eine Person, die Zeit hat
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht für neue Mitarbeiter eine Checkliste und einen direkten Ansprechpartner vor (IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.2.A1, Edition 2022). Für die Kanzlei heißt das: eine Person, nicht „alle helfen“.
Die Patin ist meist die erfahrenste Fachangestellte. Sie braucht in den zehn Tagen rund zwei Stunden am Tag, zusammen 20 Stunden (unsere Annahme). Die Zeit fällt ohnehin an; ohne Plan fehlt sie bei den eigenen Akten der Patin. Planen Sie deshalb die Vertretung der Patin mit: Wer übernimmt ihre Fristenkontrolle an den Tagen 3 und 8?
Gespräch an Tag 10
Schon an Tag 5 lohnt ein Zwischengespräch von 15 Minuten zwischen Patin und neuer Kollegin: Was war unklar, was fehlt noch, was macht diese Kanzlei anders als die bisherige Stelle? An Tag 10 folgt ein Gespräch von 30 Minuten mit Inhaberin oder Inhaber, Patin und neuer Kollegin:
- Was kann sie allein, was nur mit Prüfung, was noch nicht? Je drei Punkte, schriftlich.
- Darf sie Fristen allein eintragen? Wenn nein: neuer Termin.
- Verschwiegenheit im Alltag: Empfang, Telefon im Großraum, Gespräche außerhalb der Kanzlei, private Geräte.
- Was soll die Kanzlei ändern?
- Ziele und Termin für das nächste Gespräch nach drei Monaten.
Der Termin nach drei Monaten hat einen Grund: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB); ein Tarifvertrag kann abweichen. Wer Probleme erst im fünften Monat bespricht, hat keine Zeit mehr, sie zu lösen.
Fall: Eine erfahrene Fachangestellte wechselt die Kanzlei
Erfundenes Beispiel. Eine Kanzlei für Familien- und Mietrecht in Kassel hat fünf Personen: den Inhaber, eine angestellte Rechtsanwältin, zwei Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) und eine Bürokraft im Minijob. Eine ReFa geht in Rente. Ihre Nachfolgerin, Frau B., hat acht Jahre Erfahrung in einer Kanzlei im selben Ort, mit anderer Software.
So lief es ohne Plan (frühere Besetzung). Am ersten Tag war der Benutzer noch nicht angelegt, Frau B. arbeitete zwei Tage mit dem Konto der Kollegin. Die Verschwiegenheit sprach niemand an, „sie war ja schon verpflichtet“. Sie trug ab Tag 3 Fristen ein, mit der Vorfrist von einer Woche, wie sie es kannte; in dieser Kanzlei gilt eine Vorfrist von zwei Wochen und eine Gegenzeichnung durch eine zweite Person. Das fiel in Woche 5 auf, als eine Berufungsbegründung erst eine Woche vor Fristende auf dem Tisch lag. Passiert ist nichts. In Woche 6 kündigte Frau B. in der Probezeit.
So läuft es mit Plan. Konto, E-Mail, Telefon und beA-Zugang stehen eine Woche vor dem ersten Tag. An Tag 1 verpflichtet der Inhaber Frau B. in Textform und belehrt sie über die strafrechtlichen Folgen, getrennt davon folgt die Datenschutz-Unterweisung; beides kommt mit Empfangsbestätigung in die Personalakte. Dabei sagt er auch: Was sie über Mandanten und Akten der alten Kanzlei weiß, bleibt vertraulich, und Vorlagen oder Unterlagen von dort bringt sie nicht mit. An Tag 3 erklärt die Patin die Fristenkontrolle und hält den Unterschied fest: Vorfrist zwei Wochen statt einer, jede Frist zeichnet eine zweite Person gegen. Frau B. trägt an Tag 9 die ersten Fristen allein ein, nach Freigabe. Im Gespräch an Tag 10 sagt sie, dass die Diktate der angestellten Anwältin ohne Aktenzeichen kommen; das wird geändert.
Die angestellte Rechtsanwältin verpflichtet der Inhaber nicht (§ 43a Abs. 2 Satz 7 BRAO), die Bürokraft im Minijob schon – deren Verpflichtung fehlt in der Personalakte, er holt sie nach.
Was eine missglückte Einarbeitung kostet
Belastbare Studien zu Kanzleien haben wir nicht gefunden; wir rechnen mit offenen Annahmen, die Sie ersetzen. Grundlage ist die Bürostunde von 27 Euro aus der Stundensatz-Kalkulation. Auch Inhaberstunden zählen hier nur 27 Euro; die Rechnung ist eher zu niedrig. Was eine Fachangestellte die Kanzlei insgesamt kostet, rechnet der Beitrag Was kostet ein Mitarbeiter? nach.
Annahme: Die neue ReFa (Vollzeit, 40 Stunden) kündigt in Woche 6 der Probezeit, wie im Fall ohne Plan.
| Baustein | Annahme | Betrag |
|---|---|---|
| Stellenanzeige | 800 Euro (Spanne 500 bis 1.500 Euro, je nach Portal) | 800 € |
| Auswahl | 3 Gespräche × 1 Stunde × 2 Personen = 6 Stunden | 162 € |
| Vorbereitung | Vertrag, Zugänge, Arbeitsplatz: 4 Stunden | 108 € |
| Einarbeitung durch die Patin | 10 Tage × 2 Stunden = 20 Stunden | 540 € |
| Minderleistung | die Hälfte von 4 Wochen × 40 Stunden = 80 Stunden | 2.160 € |
| Lücke nach dem Abgang | 6 Wochen × 5 Mehrstunden der übrigen = 30 Stunden | 810 € |
| Summe | 4.580 € |
Rechenweg: 6 + 4 + 20 + 80 + 30 = 140 Stunden × 27 Euro = 3.780 Euro, dazu 800 Euro Anzeige = 4.580 Euro. Mit einer Anzeige zwischen 500 und 1.500 Euro liegt die Summe zwischen 4.280 und 5.280 Euro. Nicht enthalten sind Fehler, die in dieser Zeit passieren, etwa eine versäumte Frist, und die zweite Suche, die alles noch einmal kostet.
Die 4.580 Euro fallen nur an, wenn die Besetzung scheitert. Was kostet dagegen der Plan? Die 20 Stunden der Patin nicht: Sie fallen mit und ohne Plan an, ohne Plan nur unbemerkt neben den eigenen Akten. Zusätzlich sind die Gespräche: an Tag 5 eine Viertelstunde für zwei Personen (0,5 Stunden), an Tag 10 30 Minuten für drei Personen (1,5 Stunden), zusammen 2 Stunden; dazu einmalig 2 Stunden, um die Vorlage an Ihre Kanzlei anzupassen. Das sind 4 Stunden × 27 Euro = 108 Euro für die erste Einstellung, 54 Euro für jede weitere. Der Plan hat sich also schon bezahlt gemacht, wenn er unter rund 40 Einstellungen eine einzige gescheiterte Besetzung verhindert (4.580 : 108 ≈ 42). Er verhindert nicht jede Kündigung, wohl aber, dass eine Besetzung an Dingen scheitert, die Sie in der Hand haben: fehlende Zugänge, niemand mit Zeit, ein Problem, das erst bei der Kündigung zur Sprache kommt.
In der Kanzlei mit mehreren Berufsträgern
Wer entscheidet und wer verpflichtet. Die Kanzleileitung legt den Plan einmal für alle fest; die Büroleitung führt ihn und hält die Liste, wer wann begonnen hat. Verpflichten muss nicht jeder Anwalt einzeln: Bei gemeinschaftlicher Berufsausübung mit einheitlichem Beschäftigungsverhältnis – die Angestellten sind bei der Sozietät oder Gesellschaft angestellt, nicht bei einem einzelnen Anwalt – genügt der Nachweis, dass ein anderer Berufsträger verpflichtet hat (§ 43a Abs. 2 Satz 8 BRAO). Dieser Nachweis gehört in die Personalakte, mit Namen dessen, der verpflichtet hat. In einer Bürogemeinschaft, in der jeder Anwalt eigene Angestellte hat, trägt diese Erleichterung nicht.
Was kanzleiweit läuft und was im Dezernat. Software, Fristenkontrolle, Telefon, beA, Verpflichtung und Unterweisung regelt die Kanzlei einmal für alle; Fachliches und Eigenheiten der Akten gehören ins Dezernat. Auch bei zwei Dezernaten gibt es eine Patin, nicht zwei.
Aufwand in Zahlen. Annahme: 10 Berufsträger, 6 Fachangestellte, 1 bis 2 Neueinstellungen im Jahr. Je Einstellung fallen 20 Stunden Patin, 2 Stunden Gespräche und 2 Stunden Koordination durch die Büroleitung an: 24 Stunden × 27 Euro = 648 Euro. Bei 1 bis 2 Einstellungen sind das 648 bis 1.296 Euro im Jahr, dazu einmalig 4 Stunden (108 Euro), um den Plan für die Kanzlei anzupassen. Wechselt eine neue Kraft in der Probezeit, kostet das auch im größeren Haus etwa die 4.580 Euro aus der Rechnung oben, ohne Ihre höheren Anwaltsstunden; scheitert eine von zwei Einstellungen im Jahr, ist das mehr als das Dreifache des jährlichen Aufwands, die Patinstunden eingerechnet (4.580 : 1.296 ≈ 3,5).
Haftung und Versicherung. Am Versicherungsschutz ändert die Einarbeitung nichts. Wer aber Fristen notiert, sollte in die Fristenkontrolle der Kanzlei eingewiesen sein, bevor er es allein tut, und Sie sollten das zeigen können: Die Freigabe „Fristen allein eintragen“ mit Datum und Namen in der Vorlage ist ein Teil davon; dazu gehört, dass die Kanzlei die neue Kollegin auch danach noch überwacht.
Was Sie jetzt tun
- Inhaber/in, sobald der Vertrag unterschrieben ist: Einarbeitungsplan herunterladen (Word, DOCX), Patin bestimmen und ihr für zehn Tage je zwei Stunden freihalten.
- Büroleitung, zwei Wochen vor Beginn: Rolle und Rechte in der Kanzleisoftware nach Aufgabe festlegen; beA-Zugang mit eigenem Sicherheitsmittel anstoßen.
- Büroleitung, eine Woche vor Beginn: Konten, Gerät, Schlüssel bereit; Team informieren.
- Inhaber/in, bis zum ersten Tag: Text der Verpflichtung in Textform mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen festlegen (Inhaltspunkte in der Vorlage, Teil C), Datenschutz-Unterweisung vorbereiten.
- Inhaber/in und Patin, Tag 1 bis 10: Plan abarbeiten, jeden Tag abzeichnen; Fristen erst nach Freigabe allein.
- Inhaber/in, Tag 10: Gespräch mit Ergebnis auf Papier; Termin nach drei Monaten eintragen.
- Büroleitung, diese Woche: Personalakten aller Beschäftigten durchsehen, auch Minijob, Aushilfen und Auszubildende: Liegt die Verpflichtung in Textform vor? Fehlende nachholen.
Wo das nicht passt
„Eine erfahrene ReFa braucht keinen Plan.“ Das ist der häufigste Einwand, und er stimmt zur Hälfte: Software und Abrechnung lernt sie schneller. Aber die Verpflichtung zur Verschwiegenheit muss neu geschehen, und die Fristenkontrolle Ihrer Kanzlei kennt sie nicht. Gerade ihre Erfahrung macht den Unterschied unsichtbar, wie im Fall. Kürzen Sie deshalb Tag 2 und Tag 7, nicht Tag 1 und Tag 3.
Auszubildende. Für sie gelten Ausbildungsplan und Berufsbildungsgesetz; der Plan hier passt nur für Ankommen, Zugänge und Verschwiegenheit.
Teilzeit und Minijob. Bei 20 Wochenstunden werden aus zehn Arbeitstagen etwa zwanzig. Die Reihenfolge bleibt; Tag 1 bleibt ein ganzer Tag.
Was offen ist. Die Strafbarkeit des Anwalts selbst ist nicht eindeutig (oben). Ob Ihre Verpflichtungen und Unterweisungen inhaltlich genügen, prüfen Sie im Zweifel mit einem Anwalt für Berufsrecht oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Arbeitsrechtliche Fragen (Vertrag, Befristung, Kündigung in der Probezeit) behandelt dieser Beitrag nicht.
Vorlage: Einarbeitungsplan zum Herunterladen
Einarbeitungsplan herunterladen (Word, DOCX) – keine Makros, als Checkliste zum Abzeichnen, für neue Mitarbeiter jeder Art. Inhalt: A. Vor dem ersten Tag (7 Punkte mit Zuständigkeit und Termin) und Rechtetabelle je Rolle (Kanzleisoftware, Fristenkalender, beA, E-Mail, KI-Werkzeuge) · B. Plan Tag 1 bis 10, mit kurzer Spur für die Einzelkanzlei und einer Beispielzeile aus dem Fall · C. Pflichten am ersten Tag: Inhaltspunkte für Verschwiegenheit, Datenschutz und Nachweisgesetz, ohne fertigen Verpflichtungstext · D. Gesprächsfragen für Tag 5 und Tag 10 · E. Liste für Kanzleien mit mehreren Berufsträgern · F. Wenn jemand geht · G. Zwei Textbausteine ohne Rechtsfolgen: Begrüßung ans Team und Empfangsbestätigung der Unterlagen.
Quellen
Alle abgerufen am 28.10.2026; Gesetze in der Fassung von gesetze-im-internet.de.
- Verschwiegenheit: BRAO § 43a, § 43e; StGB § 203, § 204; BGB § 126b
- Arbeitsverhältnis: NachwG § 2; BGB § 622
- Datenschutz: DSGVO, Art. 28, Art. 29 und Art. 32
- Einarbeitung: BSI, IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.2 Personal, Edition 2022